Vor einigen Wochen flatterte vielen Haushalten eine Werbung von Vodafone in den Briefkasten, die auf den ersten Blick an eine amtliche Benachrichtigung erinnerte. Der Telekommunikationsanbieter wies auf vermeintlich günstigere Tarife hin und nannte eine Frist, bis zu der eine Kontaktaufnahme durch den Verbraucher erfolgen sollte. Zusätzliche Stempel sollten die Dringlichkeit noch weiter verdeutlichen.
Verbraucherzentralen reagierten empört auf diese Form der Werbung von Vodafone. Die amtliche Aufmachung könnte die Empfänger der Post verwirren. Die Bundesnetzagentur stimmt dieser Ansicht nun zu . Unter Androhung von Zwangsgeldern in Höhe von 20.000 Euro wird dem Konzern künftig untersagt, Verbraucher durch Werbung unter Fristsetzung zu einer telefonischen Kontaktaufnahme aufzufordern.
Laut Bundesnetzagentur sei das Verhalten von Vodafone wettbewerbswidrig, da versucht wurde, Verbraucher zu täuschen und so als Neukunden zu gewinnen. Vodafone will künftig nur noch überarbeitete Postkarten verschicken.
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