Bislang dürfen Strafgefangene nicht auf das World Wide Web zugreifen. Das Menschenrechtsgericht in Straßburg muss nun klären, ob Internet im Knast als Grundrecht angesehen werden muss. Anlass für die Prüfung gab ein Gefangener aus Litauen. Er wollte sich über Weiterbildungsmöglichkeiten informieren, konnte dies mangels Internetzugang aber nicht tun.
Nun muss sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht mit der Frage beschäftigen, ob ein Internetverbot im Gefängnis eine Verletzung der Informationsfreiheit darstellt. Auch hierzulande dürfen Gefangene nicht ins Internet . Zwar gibt es Pilotprojekte mit lokal gespiegelten Versionen von Wikipedia oder dem Aufritt des Arbeitsamtes. Grundsätzlich vertritt die Justiz jedoch die Meinung, dass ein freier Internetzugang gefährlich sein könnte.
Gegner dieser Ansichten sehen einen Internetzugang als wichtigen Punkt für die spätere Resozialisierung an. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten könnte sich indes einen beschränkten Zugriff auf bestimmte Seiten sowie eine kontrollierte Nutzung von E-Mails vorstellen.
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