Werbeeinnahmen, die über Internet-Video-Portale wie YouTube erwirtschaftet werden, könnten in Frankreich künftig mit zwei Prozent besteuert werden. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits für Video-on-Demand-Portale sowie für den Verleih und den Verkauf von Video-Datenträgern. Die darüber eingenommenen Steuern sollen der staatlichen Filmförderung zugute kommen.
Nach einer Abstimmung in der vergangenen Nacht, könnte die Werbesteuer für Video-Portale nun in ein neues Gesetz über einen Nachtragshaushalt 2016 aufgenommen werden. Die französische Regierung ist gegen die Besteuerung. Laut Haushalts-Staatssekretär sei der Gesetzentwurf schwierig umzusetzen und bedürfe einer internationalen Lösung.
Während kostenfreie Videoportale wie YouTube ihre Werbeeinnahmen mit zwei Prozent versteuern müssen, soll auf Werbeeinnahmen durch Porno-Clips eine Steuer in Höhe von zehn Prozent erhoben werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Nationalversammlung den Entwurf im nächsten Schritt bewilligt.