WhatsApp hatte Mitte September eine Abmahnung durch das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bundesverband ( vzbv ) erhalten. Die Ende August von WhatsApp verkündeten geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen, so hieß es in der Mitteilung des Marktwächter-Teams, seien zu großen Teilen unzulässig. WhatsApp wurde von den deutschen Verbraucherschützern dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
WhatsApp hat die Unterlassungserklärung innerhalb der Frist nicht unterzeichnet. Ein Sprecher des Vzbv erklärte gegenüber dem Tagesspiegel, dass nun geprüft werde, ob gegen WhatsApp eine Klage eingereicht wird. Eine Entscheidung soll demnächst fallen.
Die WhatsApp-Nutzer konnten noch bis zum 25. September ihren Widerspruch gegen die neuen Bestimmungen einlegen. Das sollten sich aber die Verbraucher gut überlegen, lautete die Empfehlung des Marktwächter-Team. WhatsApp verwende eine voreingestellte Einwilligungserklärung, damit Facebook die Daten auch für Werbung nutzen darf. Dieses ist nach Ansicht der Verbraucherschützer rechtswidrig.
WhatsApp hatte zunächst bis zum 21. September 2016 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die abgemahnten Verstöße einzustellen. Das Unternehmen bat allerdings um eine Verlängerung der Frist. Dem stimmten die Verbraucherschützer zu und werteten es als ein Signal für die Gesprächsbereitschaft von WhatsApp. Die neue Frist ließ WhatsApp dann aber ohne Reaktion verstreichen.
“WhatsApp wirbt in seinen AGB damit, die Privatsphäre der Nutzer schützen zu wollen. Doch davon kann unserer Ansicht nach spätestens seit den neuen Nutzungsbedingungen keine Rede mehr sein”, sagte Christopher Kunke, Jurist aus dem Marktwächter-Team, Mitte September. Die Nutzer konnten aber ohnehin nicht verhindern, dass ihre Daten an Facebook übermittelt werden. Stimmte der WhatsApp-Nutzer der Einwilligungserklärung nicht zu, dann widersprach er damit nur der werblichen Nutzung seiner Daten. Allerdings: “Was bereits mit einem Häkchen versehen ist, wird oft unbewusst abgenickt. Verbraucher müssen jedoch ganz bewusst ihr OK dazu geben können, dass ihre Daten weitergegeben werden”, kritisierte das Marktwächter-Team. Und weiter: “Generell dürfen Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn sie für den Dienst erforderlich sind oder die Betroffenen vorher zustimmen konnten.”
Das Marktwächter-Team weist auch darauf hin, dass selbst Verbraucher betroffen seien, die WhatsApp gar nicht nutzen. Etwa weil ihre Telefonnummer im Telefonbuch des WhatsApp-Nutzers gespeichert ist. Auch diese Daten werden dann an Facebook weitergegeben, ohne dass der Verbraucher dem zustimmen müsse oder gar davon erfahre. Auch das sei unzulässig.
Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bedenken weisen die Verbraucherzentralen verstärkt auf Alternativen zu WhatsApp hin. Nach der WhatsApp-Ankündigung waren unter anderem die Download-Zahlen bei Threema gestiegen.