Vor wenigen Wochen gab Amazon den Startschuß für die Verfügbarkeit von Amazon Dash in Deutschland. Schon damals kritisierte die Verbraucherzentrale NRW den Dash-Button scharf. Nun ziehen die Verbraucherschützer gegen Amazon vor Gericht, weil aus deren Sicht Amazon mit dem Dash-Button verschiedene rechtliche Verstöße begehe und sich im Vorfeld geweigert habe, entsprechende Änderungen zu machen.
Über den Dash-Button, der hier bei Amazon erhältlich ist, können die Amazon-Prime-Kunden Produkte des täglichen Bedarfs per Knopfdruck bestellen. Als etwa Waschmittel, Toilettenpapier oder Taschentücher. Die Verbraucherzentrale NRW räumt ein, dass die Dash-Buttons einen Komfortgewinn versprechen würden. Allerdings heiße “gut gemeint nicht immer auch gut umgesetzt.”
Man habe Amazon aufgrund rechtlicher Verstöße abgemahnt, allerdings habe das Unternehmen sich geweigert, die geforderten Änderungen durchzuführen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Aus diesem Grund gehe man nun gerichtlich gegen Amazon vor.
Kritisiert wird unter anderem, dass auf der Schalfläche des Buttons der Hinweis fehle, dass beim Drücken des Knopfes unmittelbar eine kostpflichtige Bestellung ausgelöst werde. Ein solcher Hinweis sei bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr vorgeschrieben. Die Regeln würden auch für Amazon Dash gelten, weil das Gerät das Internet verwende, um die Bestellungen an Amazon zu übermitteln.
Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr müssten außerdem wichtige Informationen unmittelbar vor der Bestellung mitgeteilt werden. Dazu gehören beispielsweise der Gesamtpreis und die wesentlichen Eigenschaften des Produkts. Bei Amazon Dash erhalte der Konsument diese Informationen erst nach dem Drücken des Dash-Buttons und damit auch nach der Bestellung.
“Das Fehlen dieser Informationen bei Auslösung der Bestellung wirft auch unter Berücksichtigung der sogenannten ‘Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen’ Probleme auf. Darin erlaubt sich Amazon, den Preis und die Versandkosten für das jeweils ausgesuchte Produkt zu ändern”, so die Verbraucherzentrale NRW. Preisänderungen würden den Kunden nur gesondert mitgeteilt, wenn sie um mehr als zehn Prozent steigen.
Zusätzlich kritisieren die Verbraucherschützer, dass sich Amazon das Recht vorbehalte, ein Ersatzprodukt zu versenden, falls das gekaufte Produkt mal nicht verfügbar sein sollte. Das könne auch ein Produkt der gleichen Marke sein, allerdings mit einer anderen Füllmenge. Aus diesem Grund hält die Verbraucherzentrale NRW auch diese Klausel für unzulässig.
Vor Gericht soll nun geklärt werden, ob Amaon Dash in der aktuellen Form tatsächlich auf dem Markt bleiben kann.