Seit einer Woche ist auch Deutschland im Pokémon-Go-Fieber und nun gibt es einen Dämpfer für die Macher des erfolgreichen AR-Spiels. Der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) hat Niantic, die Entwickler von Pokémon Go, wegen insgesamt 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Der vzvb droht mit einem Klageverfahren, falls das in San Francisco (Kalifornien, USA) ansässige Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgibt.
“Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten”, erklärt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv, und fügt hinzu: “Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf.”
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Der vzbv hat sich die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der Pokémon Go App genauer angeschaut, weil eine anonyme Nutzung der App “praktisch unmöglich” sei und dadurch der US-Entwickler personenbezogene Daten der Spieler erhalte. Sei es durch die Anmeldung beim Spiel durch ein Google-Konto oder durch das Anlegen eines Kontos beim Pokémon Trainer Club.
Konkret kritisieren die Verbraucherschützer in den Geschäftsbedingungen für die Pokémon Go App, dass Niantic den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen könne. Davon betroffen wären dann auch die von den Spielern getätigten In-App-Käufe mit echtem Geld. Eine Rückerstattung des Geldes wird ausgeschlossen.
Außerdem sichern sich die Entwickler in den Nutzungsbedingungen mit weitreichenden Haftungs- und Gewährleistungsausschlüssen ab. “Für die Anwendung soll kalifornisches Recht gelten. Widersprechen Verbraucher nicht rechtzeitig im Vorfeld, sollen sie bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht in den USA anrufen”, so der vzbv in seiner Mitteilung.
Einige Klauseln in der Datenschutzerklärung für die Pokémon Go App verstoßen aus Sicht des vzbv gegen das deutsche Datenschutzrecht. Beispielsweise durch schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So könnte Niantic etwa personenbezogene Daten an private Dritte weitergeben.
Der vzbv fordert in der Abmahnung die Pokémon-Go-Entwickler dazu auf, für insgesamt 15 Vertragsklauseln bis zum 9. August eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Niantic nicht einwilligen, künftig diese Klauseln nicht mehr zu verwenden, dann wollen die Verbraucherschützer das Einreichen einer Klage prüfen.