Der Suchmaschinen-Konzern Google betreibt allem Anschein nach eine private Vorratsdatenspeicherung. Entsprechende Entdeckungen machten Datenschützer in dieser Woche in der Datenschutzerklärung des Unternehmens.
In der Erklärung heißt es, dass Google die „Telefonnummer, die Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe“ in Serverprotokollen speichert. Mit diesen Informationen könnte der Konzern detaillierte Netzwerkstrukturen und Profile von Android-Nutzern erstellen, schreibt die Website mobilsicher.de . Neben den Daten der Android-Geräte könnte Google darüber hinaus auch Daten von Festnetztelefonen und Mobiltelefonen mit iOS oder Windows Phone sammeln, sobald sie von einem Android-Smartphone angerufen werden.
Android-Nutzer stimmen diesen Vereinbarungen in der Datenschutzerklärung zu – ein Opt-Out gibt es für Googles Datensammelwut nicht. Wie lange der Konzern die Daten speichert und wofür sie verwendet werden, ist unklar. Eine entsprechende Anfrage von mobilsicher.de wollte das Unternehmen nicht beantworten.
Datenschützer zeigen sich von Googles Vorgehen nicht verwundert. Laut Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragtem des Landes Hamburg, müssten Nutzer von Google-Diensten derartige Datenerhebungen in Kauf nehmen. Mit der Datenschutzerklärung hole Google zudem eine entsprechende Einwilligung durch die Nutzer ein.
Art und Umfang von Googles Verbindungssammlung ähneln der staatlichen Vorratsdatenspeicherung. Im Dezember 2015 wurde eine Neufassung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verabschiedet. Unternehmen müssen in deren Rahmen ab heute wieder Kommunikationsdaten speichern. Mehrere Organisationen wollen vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.