Mit einem Facebook-Posting hat Stiftung Warentest in dieser Woche voll ins Schwarze getroffen. In dem Posting wurden einige Hasskommentare aufgelistet und dazu gesagt welche Geldstrafe die Verfasser dafür zahlen mussten. “Der Ton im Internet ist in den letzten Jahren zunehmend rauer geworden. Beleidigungen und Volksverhetzung sind fast schon Normalität in vielen öffentlichen Kommentarspalten”, hieß es. Über zwei Millionen Facebook-Nutzer erhielten den Beitrag in ihrer Facebook-Timeline.
Wie extrem dumm die Verfasser von Hasskommentaren sind, zeigt auch ein Brief, den die ZDF-Journalisten Dunja Hayali just in dieser Woche auf Facebook publik gemacht hat. Diesen Brief erhält sie von einem anonymen Verfasser.
Die Stiftung Warentest ruft in einem neuen Beitrag auf test.de nun dazu auf, sich gegen jegliche Hasskommentare im Web zur Wehr zu setzen und gegen sie eine Anzeige einzureichen. Eine fortschrittliche Gesellschaft, so heißt es dort, benötige ein sachliche Diskussionen, die nicht von denen verhindert werden dürfe, die “nur Hass schüren wollen.”
In der Mehrzahl der Bundesländer ist es mittlerweile möglich, eine Online-Anzeige bei der Polizei einzureichen. Die Stiftung Warentest gibt in diesem Beitrag Tipps dafür, damit die Online-Anzeige auch klappt und liefert alle Links zu den entsprechenden Polizeistellen. Dabei wird aber auch darauf hingewiesen:
Eine einmal erstattete Anzeige können Sie nicht zurückziehen. Denken Sie daher gründlich darüber nach, ob Sie wirklich eine Online-Strafanzeige stellen möchten. Schließlich handelt es sich in der Regel um einen schwerwiegenden Eingriff in den persönlichen Lebensbereich anderer Menschen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass es sich um eine Straftat handelt, können Sie auf den Webseiten der Onlinewachen meist auch nur einen „Hinweis“ geben. Für akute Notfälle wie Einbruch oder Autodiebstahl wählen Sie den Notruf 110.