Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnt den Kabelnetzbetreiber Unitymedia ab. Weil Unitymedia auf den Routern seiner Kunden unter der Produktbezeichnung „WifiSpot“ öffentliche WLAN-Hotspots einrichten will, die andere Unitymedia-Kunden kostenlos nutzen dürfen. Bis Ende 2016 sollen auf diese Weise 1,5 Millionen WifiSpots entstehen. Unitymedia informiert seine Kunden auf dem Postweg darüber, dass auf den Routern der Unitymedia-Kunden bald ein zusätzliches WLAN-Signal aktiviert werden soll.
Das Problem dabei: Unitymedia bitte seine Kunden für das Einrichten der WLAN-Hotspots zuvor nicht um Erlaubnis, sondern setzt sie einfach nur in Kenntnis. Zudem verlangt Unitymedia von den Routerbesitzern, dass diese ihre Route nicht länger ausschalten, als es zum Beispiel für einen Router-Neustart nötig sei. Das gehe den Verbraucherschützern zufolge aus den dem Schreiben beigefügten Geschäftsbedingungen hervor.
Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt durchaus die Bereitstellung öffentlicher Hotspots. Sie kritisiert jedoch die Art, wie das Unitymedia macht. Kunden, die mit dem zweiten WLAN “WifiSpot” auf ihrem Router nicht einverstanden sind, müssen dessen Aktivierung nämlich ausdrücklich widersprechen. Andernfalls wird der Router ab Sommer 2016 zu einem öffentlichen Hotspot. Darin sieht die Verbraucherzentrale eine unzulässige Erweiterung des bestehenden Vertragsverhältnisses. Denn eine solche Erweiterung ohne Zustimmung des Kunden sei unzulässig, so die Verbraucherzentrale. Die Verbraucherschützer fordern, dass die Kunden selbst entscheiden sollen, ob der Router in ihrem Haus zu einem öffentlichen Hotspot werden soll oder nicht.
Zudem sehen die Verbraucherschützer in dem Verbot den Router für längere Zeit auszuschalten eine „eine unangemessene Benachteiligung“. Auch deswegen mahnen die Verbraucherschützer Unitymedia ab.
Wer als Kunden von Unitymedia der Aktivierung des öffentlichen WLAN-Hotspots „WifiSpot“ widersprechen will, soll diese kostenlose Telefonnummer von Unitymedia anrufen: 0800-0009991. Oder im Online-Kundencenter widersprechen.
Unitymedia hat nach Medienberichten bereits eingeräumt, dass es „vielleicht eine etwas zu scharfe Formulierung gewählt“ habe. „Bei den von der Verbraucherzentrale angemahnten Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir nachsteuern”, zitiert die Nachrichtenseite „Der Westen“ einen Sprecher von Unitymedia. Zwar sei Unitymedia der Auffassung, dass es keiner Zustimmung des Kunden zu dem zweiten WLAN-Signal bedarf (Hinweis: Die Router gehören wie bei Kabelnetzbetreibern üblich nicht dem Kunden, sondern dem Kabelnetzbetreiber. Es handelt sich also um Zwangsrouter). Trotzdem sollen die Kunden auch nach Ablauf der vierwöchigen Widerspruchsfrist noch jederzeit dem „WifiSpot“ widersprechen dürfen, verspricht Unitymedia.
Unitymedia hat seine Firmenzentrale in Köln. Das Unternehmen betreibt Kabelnetze in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen für TV-Empfang, Telefonie und Internet.