In diesem Glossar erkläre ich kurz einige wichtige Begriffe und Einsatzbereiche – einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebe ich mit dieser Liste nicht. Wenn Sie Begriffe bzw. Erklärungen vermissen, können Sie mir gern schreiben, damit ich die Liste ergänzen kann.
A – Aufstiegsgenehmigung
In Deutschland benötigt man für die kommerzielle Nutzung von Drohnen eine Flugerlaubnis bzw. Aufstiegsgenehmigung. Diese variiert je nach Bundesland und kostet zwischen 150 bis 250 Euro pro Jahr. Einige Bundesländer – etwa Bayern und Brandenburg – bieten allgemeine Aufstiegsgenehmigungen, mit denen man ohne weitere Anträge fliegen darf. Andere Bundesländer, beispielsweise Berlin, bieten nur Einzel-Aufstiegsgenehmigungen, die man für jeden Flug neu beantragen muss. Eine europäische Regelung der Flugberechtigung gibt es aktuell noch nicht.
B – Baugewerbe
Drohnen werden heute schon vielfach auf Baustellen eingesetzt. Hier übernehmen sie zum einen Kontrollfunktionen, etwa um den Baufortschritt festzustellen, und zum anderen Vermessungsaufgaben, etwa Sondierung und Vermessung von Bauland.
C – Controller
Der Controller ist, neben der Drohne selbst, ein elementarer Bestandteil, um eine Drohne zu steuern. Controller ähneln grundsätzlich der Fernsteuerung von Fernsteuerautos. Die Controller haben zwei Steuerknüppel für die Flugsteuerung der Drohne und einige weitere Tasten und/oder Wippen, um Zusatzfunktionen wie Kamerakontrolle und Return-to-Home auszuführen.
D – Drony
So bezeichnet man Selfies (Aufnahmen von sich selbst), die mit einer Drohne gemacht werden.
E – Events
Immer häufiger werden Drohnen für Luftaufnahmen bei Sportereignissen, Firmenveranstaltungen und Hochzeiten eingesetzt, weil ihre Sicht auf die Dinge neue Perspektiven ermöglicht.
F – FPV
FPV steht für First Person View und bedeutet: Man fliegt die Drohne aus der Sicht der On-board-Kamera. In der Regel funktioniert das über Videobrillen, die die Piloten dazu tragen. Sehr oft wird das bei Drohnen-Rennen angewendet. Die aktuell größte Plattform und Veranstalter für Drohnen-Rennen in Deutschland sind Dronemasters , die bereits mehrere Events in Berlin, Hannover, Hamburg und Leipzig veranstaltet haben.
G – Gimbal
Ein Gimbal sorgt dafür, dass Drohnenvideos ruhig und ohne Wackler entstehen. Sie gleichen durch mechanische und digitale Systeme die Bewegungen und Schwingungen der Drohne aus und sorgen so für ruhige und stabile Videos.
H – Hersteller
Eine Vielzahl von Unternehmen stellen Drohnen her. Im kommerziellen und Endverbraucher-Bereich ist der chinesische Hersteller DJI aktuell Weltmarktführer. Auf den Plätzen zwei und drei folgen aktuell Parrot, ein französischer Hersteller, sowie 3D Robotics, ein amerikanisches Unternehmen.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von kleineren und spezialisierten Unternehmen, die unterschiedlichste Drohnen-Modelle herstellen, beispielsweise Team Blacksheep (Racing Drohnen), Aerolutions (Fixed Wing Drohnen) und viele mehr.
I – Immobilien
Immobilienmakler und Portale für Immobilienvermittlung setzen immer öfter auf spektakuläre Luftaufnahmen (Fotos & Videos), um hochwertige Immobilien zu vermarkten.
J – Joystick
Controller für Drohnen haben in der Regel zwei kleine Joysticks (Steuerknüppel), um die Drohnen steuern zu können.
K – Kameramann
Professionelle Drohnen-Systeme bieten die Möglichkeit, dass ein Operator die Drohne fliegt und ein zweiter Kameramann sich nur um die Kamera an der Drohne kümmert. Er kann sich ausschließlich auf die Kameraführung konzentrieren und auch Kameraschwenks gegen die Flugrichtung ausführen. Dies geht mit günstigen Ein-Personen-Systemen nicht.
L – Lieferdrohne
Durch den Einsatz von Drohnen in der Logistik ergeben sich komplett neue Liefermöglichkeiten, die nicht nur günstiger, sondern auch deutlich schneller als alle aktuell bekannten Lieferwege sind. Neben spezialisierten Unternehmen wie Skycart arbeiten auch die Internetriesen Amazon mit Amazon Prime Air und Google mit Google Project Wing bereits seit langem an eigenen Lieferdrohnen. Aktuell ist der Einsatz durch die rechtliche Lage noch eingeschränkt, doch die Regulierung ändert sich gerade rapide. Vor allem in den USA, in Japan und Australien werden in Kürze erste kommerzielle Dienste starten.
M – Microdrohnen
Im Bereich von Inspektionen werden oftmals sehr kleine Drohnen-Systeme eingesetzt, die man als Microdrohnen bezeichnet.
N – No Fly Zon e
Mit No Fly Zones werden Gebiete bezeichnet, die man nicht überfliegen darf. Dazu gehören Flughäfen, Helikopter-Landeplätze, Naturschutzgebiete, Autobahnen, Kraftwerke, Gefängnisse und grundsätzlich jegliches Privatgelände, wo der Eigentümer nicht explizit vorher zugestimmt hat. Wo man fliegen darf, kann man unter anderem mit der App My-Fly Zone herausfinden.
London: Drohne kollidiert mit Flugzeug
O – Operator
Der Drohnen-Pilot wird oftmals auch als Operator bezeichnet, als Abgrenzung zu einem Kameramann. Je nach Drohnen-System kann ein Pilot/Operator die Drohne steuern und ein zweiter nur die Kamera an der Drohne.
P – Pitch
Der Neigungshebel (engl. Pitch) steuert die Neigung des Copters nach vorn und hinten. Wird der Hebel nach vorn gedrückt, fliegt der Copter nach vorn. Wird der Hebel nach hinten gedrückt, fliegt der Copter nach hinten/zurück. Dies ist in der Regel der rechte Stick auf dem Controller.
Q – Quadrocopter
Die häufigste Form der Drohnen sind aktuell Quadrocopter. Der Name beruht auf ihren 4 Rotoren, die sie senkrecht in die Luft befördern. Neben Quadrocoptern sind auch Hexacopter (6 Rotoren) und Oktacopter (8 Rotoren) weit verbreitet.
R – Regulierung
Der Einsatz von Drohnen in Deutschland ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Einige Regulierungen sind jedoch in allen Bundesländern gleich, beispielsweise die maximale Flughöhe von 100 Metern, keine Flüge über Menschen, kein Einsatz über Naturschutzgebieten und mindestens 2,5 km Abstand zu Flughäfen.
S – Services
On-demand-Drohnen-Services werden immer beliebter, um professionelle Fotos, Videos und 3D-Modelle durch Drohnen erstellen zu lassen. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen sind der operative Aufwand und die rechtliche Komplexität, eine eigene Drohne zu unterhalten, kaum zu handhaben. Man muss sich unter anderem um Versicherung, Aufstiegsgenehmigung, Flight Logging, Wartung und um einen flugerfahrenen Piloten kümmern. On-demand-Plattformen wie Airteam bieten professionelle und sichere Drohnen-Services unter Einhaltung aller Vorschriften.
T – Transport
Erste Unternehmen haben, darunter der chinesische Hersteller E-Hang , haben Drohnen vorgestellt, die Personen befördern können.
U – Überflüge
Überfliegen von Grundstücken ist nur mit Genehmigung des jeweiligen Grundstücksbesitzers möglich. Flüge über Naturschutzgebieten oder über Menschen sind generell verboten.
V – Virtual Reality
Der Einsatz von 360-Grad-Kameras an Drohnen ermöglicht virtuelle Erlebnisse wie virtuelle Stadtrundflüge, Immobilien-Begehungen und vieles mehr.
W – Windkraftanlagen
Die Wartung von Windkraftanlagen war in der Vergangenheit sehr aufwändig und dadurch zeit- und kostenintensiv. Inspektionen mit Drohnen übernehmen immer mehr die Sichtkontrolle der Windräder und des Mastes und sind zudem sicherer.
Z – Zeppelin
Luftbildaufnahmen sind auch mit kleinen Zeppelinen – Länge 2 bis 7 Meter – möglich. Mit ihnen ist es auch erlaubt, über Menschen-Ansammlungen zu fliegen und beispielsweise bei Großveranstaltungen zu filmen. Ihr Nachteil gegenüber Quadrocoptern: schlechtere Manövrierfähigkeit und größerer Platzbedarf.