Ein aus Genf ankommender Airbus A320 von British Airways ist am Sonntagmittag beim Landeanflug auf den Londoner Heathrow-Flughafen mit einem unbekannten Objekt zusammengestoßen. An Bord der Maschine waren 132 Passagiere und fünf Crewmitglieder.
Nach der Landung meldete der Pilot den Vorfall und gab einem Bericht der BBC zufolge an, dass es sich bei dem fliegenden Objekt wahrscheinlich um eine Drohne gehandelt habe. Die Londoner Polizei nahm daraufhin die Ermittlungen auf, konnte aber bisher den Besitzer des Fluggeräts, bei dem es sich um einen Quadrocopter gehandelt haben dürfte, noch nicht ermitteln. Den Ermittlern zufolge scheint es sich um den ersten Vorfall dieser Art in Großbritannien zu handeln.
Der Airbus A320 wurde nach der Landung durch die British-Airways-Techniker untersucht. Nachdem keine Schäden festgestellt werden konnten, wurde die Maschine wieder für den Flugbetrieb freigegeben. Ein Vertreter der britischen Flugaufsichtsbehörde erklärte, dass das Fliegen von Drohnen in unmittelbarer Nähe von Flughäfen “absolut inakzeptabel”sei. Den Besitzern der Fluggeräte, die sich nicht an die Regeln halten, drohen harte Strafen bis hin zu fünf Jahren Gefängnis.
Zuletzt hatte es im November 2015 einen ähnlichen Vorfall am Londoner Flughafen Gatwick gegeben. Damals meldete ein Pilot einer A321, dass sein Flugzeug beim Landeanflug beinahe von einer Drohne getroffen worden sei. Erst vor einem Monat musste ein Passagierflugzeug einer Drohne ausweichen – in Paris. In den Niederlanden greift die Polizei zu einem kuriosen Mittel gegen Drohnen. Sie lässt Adler die Fluggeräte vom Himmel holen.
Auch in Deutschland dürfen Quadcopter & Co. innerhalb eines Abstands von 1,5 Kilometer in der Nähe von Flughäfen nicht in die Luft steigen. Der Bereich zählt zu den kontrollierten Lufträumen (A bis E), in denen jegliche private Fluggeräte nicht in die Luft steigen dürfen. Im unkontrollierten Luftraum (Luftraum G) dürfen die Fluggeräte nur bis zu einer Höhe von 762 Metern in die Luft steigen. Die Besitzer der Geräte sind in der Pflicht, sich vor der Nutzung ihrer Fluggeräte darüber zu informieren.