Update II vom 5. April: Sieglinde Baumert soll wieder auf freiem Fuß sein
Laut einem Bericht von RP-Online soll die Justizvollzugsanstalt Chemnitz Sieglinde Baumert entlassen haben. Zu den Gründen für die Haftentlassung gibt es noch keine offiziellen Informationen. Möglich wäre, dass Frau Baumert die geforderte Vermögensauskunft abgegeben hat. Oder sie die Rundfunkgebühr doch noch bezahlt hat. Am wahrscheinlichsten ist jedoch, dass der öffentliche Druck auf die thüringische Regierung beziehungsweise die thüringischen Justizbehörden zu groß geworden ist und Sieglinde Baumert wegen des großen Medienechos aus der Haft entlassen wurde.
Wie auf gez-boykott.de zu lesen ist, soll Sieglinde Baumert nicht gezahlt haben. Sie wird dort als “Heldin für die Demokratie, eine Heldin für Freiheit und Autonomie, eine Heldin der Selbstbestimmung” gefeiert.
Update 5. April: „GEZ“ pfändet Konto von AfD-Politikerin
Wie die AfD-Politikerin Beatrix von Storch via Twitter mitgeteilt hat, hat der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (ehemals GEZ) ihr Konto gepfändet. Weil sich Beatrix von Storch geweigert habe, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.
Nun ist es passiert. Die GEZ hat zugeschlagen- und mein Konto gepfändet. Am 1. April, wie ich gerade erfahre…. https://t.co/eImcB14Wio
— Beatrix von Storch (@Beatrix_vStorch) 4. April 2016
Den Facebook-Beitrag, in dem von Storch ihre Weigerung begründet, hat die umstrittene Politikerin mittlerweile gelöscht. Auf von Storchs Facebook-Profil wird die Weigerung kontrovers diskutiert.
Ende des Updates. Beginn der ursprünglichen Meldung:
Der Rundfunkbeitrag alias Rundfunkgebühr (ehemals: GEZ-Gebühr) ist für viele in Deutschland lebende Menschen ein Ärgernis. Da man diese vom “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” eingetriebene Gebühr von 17,50 Euro pro Monat und pro Wohnung auch dann bezahlen muss, wenn man die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt nicht in Anspruch nimmt. Zudem schieben ARD, ZDF und Konsorten einen immer höheren Rentenberg vor sich her. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass künftig der vielfach ungeliebte Rundfunkbeitrag zunehmend dafür verwendet werden könnte.
AnGEZählt: Lieber ins Gefängnis als bezahlen
Sieglinde Baumert aus Thüringen jedenfalls hat die Nase voll von der Rundfunkgebühr. Die 46 Jahre alte Dame weigerte sich beharrlich, die Zwangsabgabe zu bezahlen. Seit 2013 hat Baumert nicht mehr gezahlt. Am 1.1.2013 wurde die bis dahin pro Haushalt fällige Rundfunkgebühr durch einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ersetzt, der pro Wohnung bezahlt wird.
Am 4. Februar 2016 schlossen sich die Gefängnistore hinter der standfesten 46-Jährigen. Seitdem ist sie offiziell von der Rundfunkgebühr befreit. Denn Gefängnis-Insassen müssen nicht bezahlen, der Knast gilt als „Gemeinschaftsunterkunft“.
Erzwingungshaft wegen ARD und ZDF
Sieglinde Baumert sitzt in einer so genannten „Erzwingungshaft“ im Frauengefängnis der JVA Chemnitz. Dort hat sie eine Einzelzelle und eine Stunde Ausgang am Tag.
Frau Baumert ist laut einem Bericht von „Welt Online“ der erste Mensch, der hinter Gitter muss, weil er/sie sich weigert, die Rundfunkgebühr zu bezahlen. Laut Christian Greuel, Sprecher der Beitragskommunikation von ARD/ZDF/Deutschlandradio ist die Zahl der Nichtzahler aber erheblich höher: “4,5 Millionen Beitragskonten waren am Stichtag 31.12.2014 in Mahnverfahren oder Vollstreckung”.
Neue Protest-Form: Rundfunk-Beitrag nur bar bezahlen
Bevor ein Gerichtsvollzieher Sieglinde Baumert am 4.2.2016 an deren Arbeitsplatz durch zwei Polizisten verhaften ließ, hatte sie sich geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensaufstellung zu unterzeichnen. “Mit meiner Unterschrift würde ich die Rechtmäßigkeit der Zwangsgebühren bestätigen. Das will ich nicht. Ich kann nicht verantworten, dass ich diesen Rundfunk mitfinanziere”, zitiert die Welt die eiserne Dame. Genau diese Vermögensauskunft soll die Haft nun erzwingen.
Eine Erzwingungshaft kann zwischen sechs Wochen und drei Monate, in einigen Fällen auch sechs Monate dauern. Ihr Arbeitgeber hat Baumert nach der Verhaftung gekündigt.
Die Haft kann jederzeit enden, sobald Baumert die Vermögensaufstellung abgibt. Weigert sich Baumert und wird sie nach Ende der längstmöglichen Haftzeit entlassen, dann kann sie frühestens nach zwei Jahren erneut zu einer Erzwingungshaft verurteilt werden.