Seit Jahren streitet die Musik-Verwertungsgesellschaft Gema vor Gericht, weil sie von Youtube Lizenzgebühren für die von den Nutzern hochgeladene Videos erhalten will, wenn in den Videos lizenzrechtlich geschützte Musik oder Texte verwendet werden. Am Donnerstag hat die Gema nun erneut vor dem Oberlandesgericht München eine Niederlage hinnehmen müssen.
Das OLG München bestätigte das Urteil des Landgerichts München I vom Juli 2015. Das Gericht hatte damals entschieden, dass Youtube als Host-Provider fungiere und damit nicht direkt für die Inhalte verantwortlich sei, die die Youtube-Nutzer beim Online-Videodienst hochladen. Der Streitwert der Klage hatte die Gema mit 1000 exemplarisch ausgewählten Titel auf 1,6 Millionen Euro festgesetzt.
Die Entscheidung am Donnerstag begründete der Richter des Oberlandesgerichts München erneut damit, dass “ein Automatismus” vorliege. Sobald die Youtube-Nutzer ihre Videos hochladen, seien diese sofort öffentlich zugänglich, ohne das Youtube eingreifen müsse. Youtube stelle damit als Plattform nur die “Werkzeuge zur Verfügung”. Die Gema vertritt dagegen die Ansicht, dass Youtube für die “dauerhafte Bereitstellung” der Inhalte verantwortlich sei.
Der Rechtsstreit dürfte mit der Entscheidung des OLG München nicht beendet sein. Der Fall dürfte nun vor dem Bundesgerichtshof landen. Sollte die Gema hier erneut verlieren, wäre noch eine Verfassungsbeschwerde möglich.
Youtube blendet in Deutschland seit Jahren eine Sperrtafel bei Videos ein, die Gema-geschützte Inhalte enthalten.
Die Gema vertritt in Deutschland die Rechte der Komponisten und Textautoren. Sie verlangt laut Medienberichten von Youtube pro Aufruf bestimmter Musik-Videos einen Betrag in Höhe von 0,375 Cent. Youtube wäre bereit zu zahlen, allerdings nur in Form einer Beteiligung der Gema an den Werbeeinnahmen. Der Betrag pro Aufruf dürfte damit deutlich niedriger liegen.