Facebook muss künftig beim Versand von Werbung an Nicht-Mitglieder kürzer treten. 2010 bot das Social Network seinen Mitglieder die Möglichkeit, sich per Adressbuch-Freigabe mit Freunden zu vernetzen. Sie gewährten Facebook damit den Zugriff auf ihre E-Mail-Adressen. Facebook schrieb daraufhin nicht nur die Freunde an, die bereits bei Facebook registriert waren, sondern „belästigte“ mit seinen Werbe-E-Mails auch Nicht-Mitglieder.
Als Belästigung fassten viele Menschen die elektronische Post von Facebook auf, was zahlreiche Beschwerden beim Bundesverband der Verbraucherzentralen bewiesen. Der Bundesverband reichte daraufhin Klage gegen Facebook ein. In der Klageschrift hieß es, Facebook habe über neu registrierte Nutzer unzulässig Werbung verschickt und die „Freunde finden“-Funktion als Geschäftsmodell missbraucht. Die Empfänger hätten der Zusendung von Werbe-E-Mails nicht ausdrücklich zugestimmt.
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Mit einem aktuellen Urteil stellte sich der Bundesgerichtshof auf die Seite der Verbraucherschützer, berichtet die ARD . Die „Freunde finden“-Funktion sei demnach unzulässig. Zum einen, weil die E-Mail-Empfänger durch die Facebook-Post belästigt worden seien. Und zum anderen, weil die Mitglieder, die ihr Adressbuch freigegeben hatten nicht wussten, dass Facebook auch Nicht-Mitglieder kontaktieren würde. In diesem Fall hätte eine Täuschung stattgefunden.
Facebook hatte die „Freunde finden“-Funktion bereits 2011 entschärfen müssen. Mittlerweile wird die Methode zum Anwerben neuer Mitglieder vom sozialen Netzwerk in dieser Form nicht mehr genutzt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will nun prüfen, ob sich das Urteil auch auf die aktuellen Werbemaßnahmen von Facebook anwenden lässt.