Kurz vor Weihnachten ist für Kim Dotcom alias Kim Schmitz eine ganz besondere Form der Bescherung angesagt: Am 23.12. fällt ein Gericht in Neuseeland die Entscheidung darüber, ob Neuseeland Kim Dotcom an die USA ausliefern soll. Das Verfahren über den Auslieferungsantrag der USA zieht sich schon geraume Zeit hin. Bereits im November 2015 war die zehn Wochen dauernde Anhörung zu Ende gegangen. Das Gericht in Auckland will das Urteil nun am Mittwoch verkünden. Die neuseeländische Zeitung New Zeeland Herald titelt bereits: „Frohe Weihnachten Kim Dotcom – du könntest am 25.12. bereits im Knast sitzen“. Ganz so schnell dürfte es aber nicht gehen. Die USA, genauer gesagt die US-Bundespolizei FBI, fordern die Auslieferung des umtriebigen Internet-Unternehmers, weil dieser mit seiner File-Sharing-Plattform Megaupload bei der Verbreitung von Raubkopien mitgeholfen und damit massiv Verstöße gegen das Urheberrecht ermöglicht haben soll. Außerdem wirft das FBI Dotcom Betrug, Geldwäsche und organisiertes Verbrechen vor. Zudem haben sechs große US-Filmstudios Zivilklagen gegen Kim Dotcom angestrengt.

Die letzte Entscheidung über die Auslieferung trifft aber die neuseeländische Justizministerin Amy Adams. Die Auslieferung droht übrigens nicht nur Kim Dotcom, sondern auch noch drei weiteren Mitangeklagten: Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato. Alle vier haben zudem das Recht auf Revision. Auf Twitter gibt sich Dotcom optimistisch. Kim Dotcom und seine drei Mitangeklagten nahm die Polizei im Januar 2012 fest. Die vier sitzen aber schon lange nicht mehr im Gefängnis, sondern wurden gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt. Zwischenzeitlich galt Dotcom als pleite, was aber offensichtlich nicht zutraf.