Facebook sammelt fast alle nur denkbaren Daten über seine Nutzer. Darauf basiert nun einmal das Geschäftsmodell von Mark Zuckerbergs Social Network. Doch Facebooks Datensammelwut geht noch weiter: Sogar Internetnutzer, die auf die Facebook-Seite gehen, ohne selbst Mitglied von Facebook zu sein, bekommen einen Cookie auf die Festplatte gepresst.
Datr im Visier
Der Datenkrümel trägt den Namen datr. Er bleibt zwei Jahre lang aktiv, wie Sie selbst überprüfen können, wenn Sie sich den Cookie genauer anschauen. Im Browser Chrome gehen Sie auf „Einstellungen, Erweiterte Einstellungen anzeigen, Datenschutz, Inhaltseinstellungen, Alle Cookies und Websitedaten“ und geben dann im Suchfenster rechts oben „Face“ ein. Klicken Sie dann auf den Eintrag für die Facebook.com-Cookies, und Sie sehen unter anderem den Eintrag für datr. Klicken Sie darauf und Chrome zeigt Ihnen die Details dazu an. In Firefox und Internet Explorer gibt es entsprechende Menüpunkte.

Der oberste belgische Datenschützer (Belgium Privacy Commission) hatte Facebook wegen des datr-Cookie verklagt, weil Facebook damit auch das Surfverhalten von Nicht-Facebook-Mitgliedern aufzeichnen würde, wenn diese die Facebook-Seite besuchen. Wenn der Besucher von Facebook sich den datr-Cookie eingefangen hat und später eine andere Webseite besucht, die ein Facebook-Plugin integriert hat, dann wird das datr-Cookie im http-Header an Facebook.com geschickt. Facebook weiß dann also, welche Webseite der PC nach dem Verlassen von Facebook besucht hat.
Datr bleibe zudem auch dann für zwei Jahre auf dem Rechner aktiv, wenn es sich um den PC eines Facebook-Nutzers handelt, der seine Mitgliedschaft bei Facebook beendet hat.
Facebook hatte dem Vorwurf widersprochen und behauptet, dass der Cookie dabei helfe, illegale Zugriffe auf Facebook-Profile zu enttarnen und damit Cyberangriffe, die von diesen Facebook-Profilen aus gestartet werden könnten, zu vermeiden. Facebook zufolge würde der Cookie nur mit dem Browser, nicht aber mit einer konkreten Person verbunden. Der Cookie würde keinerlei persönliche Informationen über den Nutzer speichern und würde nicht dazu dienen, den Besuchern bestimmte Werbung zu präsentieren.
Das Gericht folgte jedoch der Darstellung der belgischen Datenschützer und verurteilte Facebook dazu, binnen zwei Tagen das Procedere zu ändern.
Facebook will gegen die Entscheidung in die Berufung gehen. Facebook kommt nicht aus den Negativ-Schlagzeilen: Erst erklärte der EuGH das Datenabkommen zwischen EU und USA für ungültig, weil Facebook die Daten seiner Nutzer in die USA überträgt und diese dort nicht ausreichend geschützt sind. Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen drei Facebook-Manager wegen des Verdachts auf Volksverhetzung. Und schließlich entlarvt die Mitmachaktion #nippelstatthetze Facebooks Doppelmoral. Und Bundesminister Maas will die Löschung von Rassismus-Posts auf Facebook.