Die Bundesregierung will bis 2018 insgesamt 2,7 Milliarden Euro in den Breitbandausbau in ganz Deutschland investieren. Das Minimum der Bandbreite soll demnach zukünftig bei 50 Megabit pro Sekunde liegen. Zu der Investitionssumme von 2,7 Milliarden Euro steuerte fast die Hälfte die Bundesnetzagentur durch die Versteigerung von Funkfrequenzen für mobiles Breitband bei. Der Rest bezieht sich aus Haushaltsmitteln. Mit dem Geld werden vor allem die Regionen unterstützt, in welchen „sich der Netzausbau privatwirtschaftlich nicht rechnet“, so das offizielle Statement der Bundesregierung. Demnach sollen Kommunen und Landkreise in unterversorgten Gebieten die Ausbauprojekte initiieren, anschließend die Anträge im Förderverein stellen und letztendlich die Projekte vor Ort koordinieren. Bei dem Projekt setzt die Bundesregierung auf zwei Fördermodelle: Bei dem „ Betreibermodell “ können Kommunen eigene Netzinfrastrukturen wie beispielsweise Glasfaserstrecken bauen und anschließend an die Netzbetreiber verpachten. Das sogenannte „ Wirtschaftlichkeitslückenmodell “ setzt dabei auf die Kooperation mit privaten Netzbetreibern, die in einem wirtschaftlich unattraktiven Gebiet ein Breitbandnetz errichteten sollen, um somit die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen.
Bei der Zuordnung der Förderzuschüsse soll ein Punktesystem für eine gerechte Aufteilung sorgen. Je mehr Punkte ein Projekt erhält, desto mehr Geld gibt es vom Staat. Die Höchstsumme für einen finanziellen Zuschuss liegt allerdings bei 15 Millionen Euro, wobei der Förderzuschuss des Bundes rund 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt, in besonders wirtschaftsschwachen Gebieten sogar bis zu 70 Prozent. Zusätzlich können die einzelnen Bundesländer die Förderprogramme finanziell unterstützen.