Verkehrsdaten zehn Wochen lang speichern
Der Deutsche Bundestag hat das von CDU/CDU und SPD vorgelegte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung heute beschlossen . Damit müssen die Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und andere Zugangsanbieter die Verbindungsdaten aller Bürger für Internet- und Telefon-Verbindungen zehn Wochen lang speichern (wer hat wann mit wem telefoniert oder gemailt).
Konkret werden gespeichert: Die Rufnummern bei der Telefonie, die im Internet genutzte IP-Adresse und der Standort, wenn ein Mobilgerät für beispielsweise den Versand einer SMS genutzt wird. Ausgenommen sind Daten zur Mail-Kommunikation. Die Speicherung erfolgt verdachtsunabhängig. Die Inhalte der Verbindungen dürfen bei Telefonaten und Internetverbindungen nicht gespeichert werden, bei SMS sei das aber aus technischen Gründen vermutlich anders, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet .
Ratgeber: So verschlüsseln Sie E-Mail-Nachrichten
Standortdaten von Handys vier Wochen lang speichern
Die Standortdaten von Handys und anderen Mobilgeräten müssen vier Wochen lang gespeichert werden. Daraus lassen sich Bewegungsprofile erstellen.
Straftatbestand der Datenhehlerei
Eingeführt wird zudem der Straftatbestand der Datenhehlerei. Danach wird bestraft, wer anderen illegal beschaffte, nichtöffentliche Daten zugänglich macht. Der Ankauf von steuerrelevanten Daten durch Finanzbehörden ist davon ausgenommen. Kritiker befürchten, dass der Paragrafen zur Datenhehlerei zu einer Art ” Anti-Whistleblower-Gesetz ” werden könnte und sehen den investigativen Journalismus in Gefahr. Verfassungsrechtler hoffen, dass eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht diesen hinterhältigen Angriff auf die Pressefreiheit abwehren wird.
Neuer Anlauf für die Vorratsdatenspeicherung
Mit dem heutigen Beschluss (404 Ja-Stimmen, 148 Nein-Stimmen sowie 7 Enthaltungen) endet vorerst der jahrelange Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nimmt nämlich bereits seinen zweiten Anlauf. Im Jahr 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht eine frühere Version der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Das neue Gesetz soll den damals geäußerten Bedenken das Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen.
Protest im Internet
Im Internet gibt es bereits diverse Protestplattformen wie von den „Piraten“, aber auch von Digitalcourage e.V.