Die USA sind kein sicherer Hafen (Safe Harbor) mehr. Die Richter in Luxemburg erklärten das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig (Az: C-362/14).
Wörtlich heißt es in dem Urteil: “Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, in der festgestellt wird, dass die Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Schutzniveau übermittelter personenbezogener Daten gewährleisten, für ungültig”.
Und weiter: “…erklärt der Gerichtshof die Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 2000 für ungültig. Dieses Urteil hat zur Folge, dass die irische Datenschutzbehörde die Beschwerde von Herrn Schrems mit aller gebotenen Sorgfalt prüfen und am Ende ihrer Untersuchung entscheiden muss, ob nach der Richtlinie die Übermittlung der Daten der europäischen Nutzer von Facebook in die Vereinigten Staaten auszusetzen ist, weil dieses Land kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet.”
Safe Harbor
Das Safe Harbor besagt, dass europäische Unternehmen und europäische Tochtergesellschaften amerikanischer Firmen personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie aus einem Land der Europäischen Union in die USA übermitteln dürfen. Die Unternehmen müssen dafür nur bescheinigen, dass sie sich an die europäischen Datenschutzbestimmungen halten.
Urteil der EuGH-Richter
Nach Meinung der EuGH-Richter sind die persönlichen Daten der europäischen Internetnutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der US-Behörden geschützt. Die EU-Kommission habe zudem keine Kompetenz gehabt, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch das Abkommen zu beschränken.
Da es in dem konkreten Fall um Facebook geht, dessen europäische Niederlassung in Dublin sitzt, können nach dem Urteil die irischen Datenschutzbehörden die Übermittlung europäischer Facebook-Daten auf Server in den USA verbieten.

©Max Schrems
Geklagt hatte der österreichische Jurist Max Schrems. Er war der Meinung, dass seine Facebook-Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung geschützt seien.
Erste Einschätzungen
Rechtsanwalt Christian Solmecke: “Die Konsequenzen für die Unternehmen wiegen schwer. In Zukunft müssen diese jeden einzelnen Nutzer explizit um eine Einwilligung zur Übertragung der Daten in die USA bitten und dabei auch auf die willkürliche Überwachung der Daten durch die US-Nachrichtendienste hinweisen. Bürger, wie Max Schrems, können sich auf größere Erfolgschancen bei Beschwerden gegenüber den Datenschutzbehörden freuen”. Und weiter: „Wenn das Gericht in seiner ganzen Linie der Auffassung des Generalanwalts folgt, dann sind die Datenübermittlungen ab der heutigen Entscheidung unwirksam und nicht rückwirkend für bereits erfolgte Datenübermittlungen.“
Rechtsanwalt Nico Werdermann: „Das Urteil wird dazu führen, dass US-amerikanische Internetkonzerne ihre Daten auf Servern speichern müssen, die sich in Europa befinden und entsprechend dem nationalen Datenschutzrecht gesichert werden. Davon sind neben Facebook auch alle Konzerne wie Google und Apple betroffen. In Europa genügt es, wenn das Datenschutzrecht des jeweiligen Mitgliedsstaates eingehalten wird, in dem der Server steht. Insoweit vertrauen sich die Mitgliedsstaaten, dass das europäische Recht eingehalten wird. Dahinter steht das Herkunftslands-Prinzip. Da das Datenschutzrecht in Irland am liberalsten ist, befinden sich die meisten europäischen Internetkonzerne in Irland.“
Und Oliver Süme, Eco-Vorstand Politik & Recht meint: „Das heutige Urteil des EuGH hat für die Internetwirtschaft weitreichende Folgen. Datenbasierte Geschäftsmodelle und der transnationale Austausch von Daten werden volkswirtschaftlich immer wichtiger. Dem sachgerechten Ausgleich zwischen einem barrierefreien internationalen Datenfluss und dem Schutz personenbezogener Daten kommt daher ein extrem hoher Stellenwert zu. Der Fall des Safe-Harbor-Abkommens bedeutet für viele Unternehmen daher eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Bundesregierung und Europäische Union müssen jetzt schnellstmöglich eine neue Regelung finden, die unseren hohen Datenschutzstandards genügt und gleichzeitig eine praktikable Lösung für die Unternehmen schafft.”