Drei Jahren lang läuft in Neuseeland das Auslieferungsverfahren gegen Kim Dotcom alias Kim Schmitz bereits. Seit dieser Woche muss Kim Dotcom nun wieder vor dem Gericht in Auckland erscheinen, damit die Frage geklärt wird, ob Neuseeland Kim Dotcom und dessen drei Kumpane wegen Urheberrechtsverletzungen an die USA ausliefern darf.
Dotcom bringt eigenen Ledersessel mit Kim Dotcom alias Kim Schmitz saß bei der neuen Verhandlungsrunde vor Gericht auf einem für ihn eigens angefertigten Ledersessel, den er selbst mitbringen hat lassen. Angeblich benötigt der schwergewichtige Schmitz diesen Luxussessel aus ergonomischen Gründen. Die Ankläger werfen Kim Dotcom Betrug, organisiertes Verbrechen und Geldwäsche in riesigem Ausmaß vor. Weil über Dotcoms Filehosting Plattform Megaupload in enormen Ausmaß Raubkopien verbreitet wurden. Die US-Bundespolizei behauptet, dass 90 Prozent des Materials auf Megaupload urheberrechtsgeschützt war. Der Streitwert beträgt viele Millionen US-Dollar. Im Januar 2012 schalteten die Behörden Megaupload ab und die neuseeländische Polizei nahm Kim Dotcom und einige von dessen Kumpanen fest . Die USA stellten kurz darauf einen Auslieferungsantrag. Die australischen Ankläger fordern seitdem die Auslieferung Dotcoms und seiner Mitangeklagten Finn Batato, Mathias Ortmann und Bram van der Kolk an die Strafverfolgungsbehörden der USA. Im Falle einer Verurteilung drohen Kim Dotcom in den USA bis zu 20 Jahre Gefängnis.
Der 41-jährige Dotcom, der in Deutschland geboren ist und 2010 nach Neuseeland auswanderte, bestreitet die Vorwürfe. Er bezeichnet sich als legalen Internetunternehmer.
Der vorsitzende neuseeländische Richter weigerte sich das Verfahren noch weiter zu verschieben. Er will das Verfahren endlich abschließen. Der Richter rechnet damit, dass noch mindestens drei Wochen vergehen, bis er ein endgültiges Urteil in der Abschiebungsfrage fällen kann. Bis dahin sitzt Dotcom weiter in seinem weichen Ledersessel.