Yves Bot, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), geht bei der Speicherung von Daten europäischer Bürger in den USA davon aus, dass diese nicht sicher wären. Der mögliche Zugriff der US-Geheimdienste auf die dort gespeicherten Daten sei nicht mit dem Recht auf die Achtung des Privatlebens vereinbar. Als Konsequenz könnte der EuGH das Safe-Harbor-Abkommen als ungültig erklären. Darin sollte sichergestellt werden, dass Daten von EU-Bürgern in den USA nach bestimmten Datenschutzgrundsätzen verarbeitet werden.
Anlass der Einschätzung ist die Klage des Österreichers Max Schrems gegen Facebook. Er fordert, dass sich Facebook an EU-Datenschutzrechte halten müsse. Das soziale Netzwerk hat zwar in Irland seinen Europasitz, speichert einen Großteil der Daten dennoch in den USA.
Security-Regeln für Social Media
Das finale Urteil des EuGH wird erst in einigen Monaten gefällt. Der Generalanwalt tritt als Gutachter auf. Dennoch könne es passieren, dass das Gericht seiner Meinung nicht folgen wird.