C-MOR ist eine Videoüberwachungslösung der za-internet GmbH aus Hechingen. Es gibt diese Lösung in unterschiedlichen Ausführungen, abhängig vom Budget des Unternehmens. C-MOR umfasst je nach Umfang kostenfreie, virtualisierte Lösungen, reine Software-Pakete und Komplettpakete, die mit Server, IP-Kameras und Kabeln geliefert werden. Alle Pakete werden vorkonfiguriert geliefert und sollten somit sofort einsatzbereit sein, ohne dass die Nutzer technische Kenntnisse benötigen sollen. Die kostenfreien Versionen (unter anderem für VWware, VirtualBox, Hyper-V) können hier heruntergeladen werden. Eine Übersicht über die Software-Pakete und die Komplettsysteme gibt es hier. Die Preise für die Komplettlösungen beginnen bei knapp 1000 Euro, die separat erhältlichen Software-Pakete gibt es ab rund 235 Euro. Rechtliche Rahmenbedingungen für Video-Überwachung Bei der Videoüberwachung sowohl im privaten Umfeld als auch im Betrieb müssen aber die geltenden gesetzlichen Regelungen beachtet werden. Rechtsanwalt Christian Solmecke fasst die Bedingungen folgendermaßen zusammen. Videoüberwachung im privaten Umfeld Gegen die Videoüberwachung im privaten Umfeld und des eigenen Grundstücks ist datenschutzrechtlich meist nichts einzuwenden. Wer dagegen sein Grundstück und gleichzeitig auch den Bürgersteig und die öffentliche Straße filmt, verstößt in der Regel gegen geltendes europäisches Datenschutzrecht. Aber: Gibt es gute Gründe für die Überwachung des Bürgersteigs, kann unter Umständen auch eine heimliche Überwachung erlaubt sein. Letztlich ist das dann immer eine Auslegungsfrage im Einzelfall. Sicherer ist es, entweder nur sein eigenes Grundstück zu überwachen oder deutlich auf die Überwachungsmaßnahmen hinzuweisen, wie Solmecke betont. Tipp von Christian Solmecke: “Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte grundsätzlich Kameras nur so aufstellen, dass diese ausschließlich den privaten Raum filmen. Dies muss auch für den Nachbarn deutlich erkennbar sein, denn bereits wenn dieser das Gefühl hat, beobachtet zu werden, kann hier ein rechtswidriges Verhalten angenommen werden.” Videoüberwachung im Betrieb Bei der Videoüberwachung in einem Betrieb wird laut Solmecke zwischen zwei Arten unterschieden: Die Überwachung öffentlicher und nicht-öffentlicher Bereiche. Im öffentlichen Bereich ist der Einsatz von Überwachungskameras zulässig, wenn es um die Wahrung des Hausrechtes und die Wahrnehmung berechtigter Interessen geht. Problematisch ist dabei vor allem die Videoüberwachung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen. Beispiel: Es ist zulässig, einen bestimmten Teil des Werkgeländes zu überwachen, wenn sich dort in der Vergangenheit mehrmals Einbrecher Zugang verschafft haben. Der Arbeitgeber hat natürlich ein berechtigtes Interesse an seinem Eigentum und einem reibungslosen Betriebsablauf. Vor der Anbringung von Überwachungskameras sollten jedoch die Mitarbeiter ausreichend informiert werden, am besten in Form einer schriftlichen Darlegung der Gründe für die Überwachung und durch die Anbringung von Hinweisschildern. Das Hauptproblem der Videoüberwachung am Arbeitsplatz liegt bei der Art von Überwachung, die im nicht-öffentlichen Bereich stattfindet. Eine gesetzliche Regelung gibt es Solmecke zufolge nicht, allerdings sieht die Rechtswissenschaft darin kein komplettes Verbot. Dafür werden an die Videoüberwachung hohe Anforderungen gestellt, wie Solmecke warnt. So muss der Einsatz der Überwachungskameras eine Wahrnehmung wichtiger betrieblicher Interessen bezwecken. Zudem findet eine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt: Grundrechte und andere schutzwürdige Interessen der Arbeitnehmer dürfen nicht überwiegen. Immer unzulässig ist die Videoüberwachung privater Büros und Rückzugsräumen. Solmecke: “Beim Thema Videoüberwachung muss der Arbeitgeber alle Eventualitäten bedenken. Viele praktische Probleme können verhindert werden, wenn ausreichend Hinweisschilder angebracht sind und der Betriebsrat unterrichtet ist.”
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Video-Überwachung: Das gilt es zu beachten
Das Videoüberwachungssystem C-MOR ist eine professionelle Sicherheits-Lösung bestehend aus Hardware und Software. Doch was darf man mit der Videokamera überhaupt überwachen? Ein Überblick über die rechtlichen Bedingungen für die Video-Überwachung im privaten und betrieblichen Umfeld.

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