Im Rahmen seiner neuen Richtlinien behält sich AVG das Recht vor, anonymisierte Kundendaten wie Suchanfragen und den Browserverlauf der Kunden an Werbetreibende wie Google zu verkaufen. Ab dem 15. Oktober treten die Änderungen in Kraft. Während AVG laut der Richtlinien auch in der Vergangenheit bereits den Suchverlauf an Werbetreibende verkaufen durfte, ist der Zugriff und Verkauf der Browserverlaufdaten neu. Die Aktualisierung der Datenschutzrichtlinien soll AVG zufolge dazu dienen, die Kunden des Unternehmens besser darüber zu informieren, welche Kundendaten von dem Unternehmen verfasst, verwendet und verkauft werden.
Datensammelei kann abgeschaltet werden
Nutzer die eine anonymisierte Nutzung ihrer Daten durch AVG nicht wünschen, werden laut dem Unternehmen dazu in der Lage sein, die Datensammlung abzuschalten, ohne irgendwelche Einschränkungen in der Funktionalität der Programme des Unternehmens hinnehmen zu müssen. Während AVG auch bisher schon viele Nutzerdaten für die eigene Verwendung sammelte, plant das Unternehmen in Zukunft den Verkauf der Daten, um die kostenlose Version der Antivirus-Software auch weiterhin anbieten zu können. Die Reaktionen von Experten zu der neuen Datenschutzrichtlinie von AVG fallen gemischt aus. Während Alexander Hanff von Think Privacy AVG scharf kritisierte und die Software als Spyware klassifizierte, lobte Orla Lynskey von der London School of Economics den transparenten Umgang von AVG mit den Kundendaten.