Es war ein Wahrzeichen der ersten iPhone-Modelle und gleichzeitig der Zankapfel globaler Patent-Kriege, die Apple mit seiner Konkurrenz weltweit führte: Damit man ein iPhone zur Nutzung entsperrt, muss man einen digitalen Schieberegler nach rechts verschieben, dazu gibt es einen optischen Hinweis. Diese Technologie lies sich Apple patentieren und verklagte Motorola und Samsung wegen Patentverletzung, als die Hersteller diese Technologie auch nutzten.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun das Patent für nichtig erklärt. Das Streitpatent “beruht nicht auf erfinderischer Tätigkeit”, so die Richter. Denn eine solche benutzerfreundliche Anzeige, wie Apple es im Patentantrag beschreibt, liegt für Fachleute durch den Stand der Technik nahe (Aktenzeichen: X ZR 110/13). Diese Gerichtsentscheidung wird wohl auf die Folgeprozesse einen gewissen Einfluss haben, wirklich relevant ist sie weder für Apple noch für Samsung, denn seit mindestens zwei Jahren wird bereits auf einen Fingerabdrucksensor als Entsperr-Technik gesetzt.