Die Gema möchte von Youtube Lizenzgebühren für von den Nutzern hochgeladene Videos, in denen lizenzrechtlich geschützte Musik oder Texte verwendet werden. Youtube wehrt sich gegen diese Forderung. Der Streit landete vor dem Landgericht München I. Das jetzt entschieden hat, dass Youtube für die entgangenen Lizenzgebühren beziehungsweise für das nicht genehmigte Abspielen von Musik-Videos keinen Schadenersatz an die Gema zahlen muss, wie Spiegel Online berichtet.
Youtube fungiere nur als Host-Provider
Das Landgericht München I urteilte, dass Youtube nicht direkt für die Inhalte verantwortlich sei. Weil diese ja von den Youtube-Nutzern hochgeladen würden.
Google sieht damit seine Ansicht bestätigt, dass Youtube nur ein Hostprovider sei. Und somit als technische Onlineplattform nicht unmittelbar verantwortlich sei für die von seinen Nutzern hochgeladenen Inhalte.
Das fordert die Gema
Die Gema vertritt in Deutschland die Urheberrechte von Komponisten oder Textautoren. Die Gema verlangt 0,375 Cent pro Abruf bestimmter Musikvideos durch Internetnutzer, wie die Zeit online berichtet. Youtube dagegen möchte eine Beteiligung an den Werbeeinnahmen durchsetzen. Für die jetzt beurteilte Klage hatte die Gema 1000 Titel ausgewählt und daraus einen Streitwert von rund 1,6 Millionen Euro berechnet.
Noch weitere Verfahren offen
Ob die Gema in die Revision geht, ist noch offen. Neben dieser Klage vor dem Landgericht München läuft laut Gema noch ein Verfahr vor dem Oberlandesgericht Hamburg: Eine Klage auf Unterlassung in der Berufung. Gegenstand der Klage sind zwölf Musikwerke des GEMA-Repertoires.
Sperrtafeln
Mit diesen Sperrtafeln wehrte sich Youtube gegen die Forderungen der Gema. Doch das Landgericht München verurteilte die Sperrtafeln als rechtswidrig. Youtube musste die Sperrtafeln durch einen anderen Text ersetzen. Das Oberlandesgericht München bestätigte dieses Urteil zu Gunsten der Gema erst vor wenigen Tagen.