Das US-Unternehmen Uber hat seine Kunden per E-Mail darauf hingewiesen, dass der Dienst “Uber Pop” ab Montag, dem 1. Juni, in Deutschland eingestellt ist. Damit folgt die Firma dem Urteil des Landgerichts Frankfurt . Dies hatte im März entschieden, dass Uber keine Fahrten mit Fahrern ohne Genehmigung vermitteln dürfe. Für Uber Pop, die Vermittlung zwischen Fahrgästen und freiberuflichen Fahrern mit eigenem Auto, bedeutete diese Entscheidung das Ende in Deutschland.
Uber kündigt an, dass die Produkte “Uber Black” – die Vermittlung von Limousinen mit Fahrern und “Uber X” – eine neue Variante, mit Fahrern, die eine Personenbeförderungslizenz haben, weiterhin in Deutschland angeboten werden. Uber hatte in der Verhandlung damit argumentiert, dass das Unternehmen lediglich zwischen Fahrgästen und Fahrern vermittle und die Fahrten nicht selbst anbiete. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Geklagt hatte der Taxiverband “Taxi Deutschland”.
Mit der neuen Version Uber X will das kalifornische Unternehmen in Deutschland weiter machen und damit die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Die Fahrer dieses Dienstes sollen den Personenbeförderungsschein erwerben und Uber will sich dabei an den Kosten beteiligen. Wie bei Uber Pop arbeiten auch die Fahrer für Uber X freiberuflich.