„Technische Prüfung SmartTV“ heißt die als PDF frei verfügbare Untersuchung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Dabei nahmen die Datenschützer Smart-TV-Geräte von 13 Herstellern unter die Lupe, die zusammen etwa 90 Prozent des Marktes in Deutschland abdecken. Die Fragestellung lautete: Welche Daten fließen bei der Nutzung der Geräte? Genauer gesagt: Welche Daten fließen über den Rückkanal vom Smart-TV zum Hersteller via Internetverbindung? Denn dieser Rückkanal ist es, was den Fernseher erst smart macht.
Die besten Smart-TVs im Überblick Das unerfreuliche Ergebnis kurz zusammengefasst
- Über das Rundfunksignal (Kabel, Satellit, DVB-T) können keine Daten zurückfließen
- Alle Testgeräte haben eine eindeutige Gerätekennung (meist handelt es sich dabei um die MAC-Adresse). Die Gerätekennung wird häufig bei der persönlichen Registrierung mitgesendet. Damit ist der Nutzer identifizierbar.
- Die zwischen Smart-TV und Hersteller fließenden Daten sind oft verschlüsselt. Das ist grundsätzlich gut, erschwerte den Datenschützern aber den Test. Diese konnten in solchen Fällen also nur überprüfen, wann wer mit wem kommunizierte. Diese Inhalte dagegen blieben in der Regel unzugänglich für die Prüfung, ausgenommen bei Verbindungen, die unverschlüsselt waren.
- 12 der getesteten Geräte kommunizierten sofort nach der Inbetriebnahme mit dem Hersteller.
- Es gibt mitunter ein Tracking beim Senderwechsel, wodurch die Sender davon erfahren, wann ein TV-Zuschauer umschaltet.
- Beim Öffnen von Apps, bei der Nutzung des Elektronischen Programmführers EPG und beim Einstecken von USB-Sticks fließen teilweise Daten. Ebenso wird bei einigen Geräten das Aufzeichnen von Sendungen an der Hersteller übertragen.
Als Fazit kann man festhalten: Smart-TVs sammeln munter Daten über ihre Nutzer und deren Nutzungsverhalten. Und senden diese an Hersteller und TV-Sender. Die Datenschützer fordern deshalb, dass a) eine anonyme Nutzung von Angeboten auch bei Smart-TV-Nutzung gewährleistet sein müsse. Und b) dass die Anbieter von Web-und HbbTV-Diensten über Smart-TV-Geräte die datenschutzrechtlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) erfüllen müssen. Außerdem c) sollen die Grundeinstellungen der Smart-TV-Geräte und Webdienste durch Hersteller und Anbieter so gestaltet sein, dass dem Prinzip der anonymen Nutzung des Fernsehens hinreichend Rechnung getragen wird (privacy by default).
Thomas Kranig, der Präsident des BayLDA: „Es darf nicht sein, dass die Unternehmen, die unrechtmäßig erhobene personenbezogene Daten zu Geld machen, dadurch die Produktion ihrer Fernsehgeräte subventionieren und billiger auf den Markt bringen können.“
Doch der Schutz Ihrer Privatsphäre ist keineswegs ganz der Gnade der TV-Hersteller ausgeliefert. Mit einigen Kniffen können Sie sich sofort wehren.