Damit sich der Händler nicht darauf hinausreden kann, dass bestimmte Funktionen im EU-Gerät nicht vorhanden sind, sollten Sie vom Online-Angebot und den beworbenen Funktionen Screenshots machen. Damit können Sie im Streitfall die technischen Eigenschaften belegen, die das Gerät laut Anbieter haben soll, denn nicht selten finden Sie auf den Online-Seiten die technischen Daten des deutschen Gerätes, auch wenn eigentlich ein EU-Modell verkauft wird. Im Zweifel sollten Sie direkt den Händler kontaktieren und sich bestimmte Eigenschaften schriftlich zusichern lassen.
Fast immer dagegen fehlt dem Gerät eine deutsche Bedienungsanleitung, und das Menü ist auf die Sprache des ursprünglichen Verkaufslandes eingestellt. Das lässt sich sehr leicht beheben: Das Handbuch laden Sie online von der Herstellerseite, und auch das Gerätemenü lässt sich eigentlich immer auf deutsche Sprache umstellen.
Häufig geben die Hersteller Firmware- oder Software-Updates nicht gleichzeitig in jedem Land frei: Bei einem EU-Gerät kann sich das für Sie vorteilhaft oder nachteilig auswirken, wenn Sie beispielsweise ein Android-Update für ein Smartphone früher oder später als das deutsche Pendant erhalten. Bei Smartphones und 3G-Tablets sollten Sie auch darauf achten, dass für das Gerät kein SIM- oder Netlock besteht, weil sonst die SIM-Karte eines deutschen Providers möglicherweise nicht funktioniert.
Ein Nachteil der EU-Geräte: Möglicherweise gelten im Herstellungsland für das Produkt andere Garantiebedingungen des Herstellers. Diese Einschränkung bezieht sich aber nur auf die Herstellergarantie. Die Gewährleistung, für die der deutsche Händler einsteht, bleibt davon natürlich unberührt.