Dashcams werden in Autos immer beliebter. Schon für kleines Geld können sich Autofahrer eine Kamera installieren, die während der Fahrt dauernd mitläuft. Im Falle eines Verkehrsunfalls kann die Aufzeichnung einer Dashcam objektiv durchaus in der Lage sein, den wahren Geschehensablauf aufzuklären. Ganz so einfach ist jedoch leider nicht. Zum einen wird der Betrieb von Dashcams in Autos grundsätzlich als unzulässig angesehen, zum anderen können Sie sich nicht darauf verlassen, dass ein Gericht im Falle eines Verkehrsunfalls Ihre Aufzeichnungen berücksichtigt. Verwaltungsgericht Ansbach: Einsatz von Dashcams ist verboten Während des Betriebs einer Dashcam wird ein Film von Personen gemacht, die davon zum einen nichts wissen und zum anderen damit auch nicht zwangsläufig einverstanden sind. Betroffen ist somit auch immer das Persönlichkeitsrecht aller Personen außerhalb des Autos. Eine gesetzliche Regelung findet sich dazu in § 6 b Bundesdatenschutzgesetz, die die Videoüberwachung regelt. Gericht erklärt Dashcam-Einsatz für illegal In dem von dem Verwaltungsgericht Ansbach entschiedenen Fall ging es um einen Autofahrer, bei dem der Polizei eine Dashcam aufgefallen war. Er erhielt einen Untersagungsbescheid des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht sowie die Auflage, die mit der Kamera gemachten Aufnahmen zu löschen. Gembird DCAM-005 Überwachungskamera im Test Das Verwaltungsgericht hob den Bescheid der Datenschützer zwar aus formellen Gründen auf, ließ jedoch keinen Zweifel daran, dass der Einsatz von Dashcams ein schwerwiegender Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften darstellt. Gerade bei dem Einsatz einer Dashcam in einem fahrenden Fahrzeug würden viele Unbeteiligte aufgezeichnet. Mit dem Argument, dass es ihm nur um die Sicherung von Beweismitteln bei einem möglichen Verkehrsunfall gehe, wurde der Autofahrer vor Gericht nicht gehört. Somit hat erstmalig ein für Datenschutzrecht zuständiges Gericht klargemacht, dass der Einsatz von Dashcams jedenfalls datenschutzrechtlich unzulässig ist. Es verwundert daher nicht, dass die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich im Februar 2014 beschlossen, dass Videoüberwachung aus Fahrzeugen unzulässig sei. Bis zu 300.000 Euro Bußgeld für Dashcam-Aufnahmen angedroht Was kann Autofahrern passieren, die eine Dashcam bei sich installiert haben? In dem vom Verwaltungsgericht Ansbach entschiedenen Fall hatte die Polizei den Autofahrer bei den Datenschützern gemeldet. Dies kann natürlich auch anderen Autofahrern zum Beispiel im Rahmen einer Verkehrskontrolle passieren. Es gibt dann jedoch keinen Bußgeldbescheid, sondern einen verwaltungsgerichtlichen Bescheid, der mit Kosten verbunden ist. Hiergegen kann der Autofahrer jedoch Widerspruch einlegen, der bereits aus formellen Gründen, wie die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zeigt, Erfolg haben kann.
Der Autor: Rechtsanwalt Johannes Richard

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In der Praxis halten wir ein Eingreifen der Datenschützer jedoch für eher unwahrscheinlich. Hintergrund der Anzeige durch die Polizei bei den Datenschützern schien gewesen zu sein, dass der Autofahrer anhand von Dashcam-Aufnahmen 22(!) Anzeigen wegen Verkehrsverstößen gegen andere Verkehrsteilnehmer stellte, was der Polizei dann naturgemäß Arbeit macht. Es kann nur vermutet werden, dass es der Polizei eigentlich darum ging, nicht durch weitere Anzeigen aufgrund von Dashcam-Aufnahmen belästigt zu werden. Verwertung der Aufnahmen vor Zivilgerichten Verkehrsunfälle landen oft vor Gericht, da der Geschädigte vom Verursacher Schadenersatz haben möchte. Das Gericht muss sich einen Eindruck davon machen, wie der Unfall wirklich abgelaufen ist und wer wirklich Schuld hat. Es gibt kaum ein besseres Beweismittel als einen Film von dem Geschehen. Die Ansichten der Gerichte, ob der Dashcam-Film vor Gericht verwendet werden darf, sind hierbei höchst unterschiedlich. Nach einer Ansicht des Landgerichtes München (Az: 343 C 4445/13) können derartige Aufnahmen verwendet werden. Andere Richter sehen dies durchaus anders. Lassen Sie es darauf ankommen Unseres Erachtens wiegt die Chance, nach einem Verkehrsunfall seine Chance erheblich zu verbessern, vom Unfallverursacher Schadenersatz zu erhalten, wenn die Aufnahmen einer Dashcam vorgelegt werden, das Risiko von eher unwahrscheinlichem Stress mit Datenschützern durchaus auf. Mehr als dass das Beweismittel der Dashcam-Aufzeichnung nicht zuzulassen wird, kann dem Kläger in einem Zivilverfahren eigentlich nicht passieren. Demgegenüber steht der erhebliche Vorteil, nachzuweisen, wer einen Unfall wirklich verursacht hat. Hier gibt es nun einmal nichts Besseres als einen Film vom Geschehen.