Seit 1. August 2013 ist in Deutschland das so genannte Leistungsschutzrecht in Kraft. Das Gesetz berechtigt Verlage, eine Lizenzgebühr zu verlangen, wenn ihre Inhalte von anderen Unternehmen im Internet verwendet werden. Das Leistungsschutzrecht gilt vor allem für Suchmaschinen und News-Crawler, die Meldungen von unterschiedlichen Websites in einer Übersicht darstellen. Die Verwertungsgesellschaft VG Media, zu der unter anderem Axel Springer, die ProSiebenSat.1 Media AG oder auch die Mediengruppe M. DuMont Schauberg gehören, hat in den vergangenen Monaten versucht, das Leistungsschutzrecht vor allem bei Suchmaschinen-Riese Google durchzusetzen. Verleger-Webseiten, deren Inhalte mit Vorschaubildern und Anreißertexten, den so genannten Snippets, bei Google News und in den Google-Suchergebnissen gelistet wurden, sollten von Google Lizenzgebühren bekommen. Statt zu zahlen, streicht Google ab 9. Oktober als Reaktion auf die Forderungen der VG Media die Snippets und Vorschaubilder von mehr als 200 Websites aus der Google-Suche und der Google-News-Übersicht. Die Nachrichten werden dann zwar immer noch gelistet, jedoch nur mit einer Überschrift, deren kostenlose Verwendung Google durch das Leistungsschutzrecht erlaubt ist. Die VG Media kritisiert Googles Schritt und wertet die Streichung der Snippets und Vorschaubilder als Erpressung. Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media, fordert nun das Bundeskartellamt auf, Googles Geschäftspraktik zu überprüfen.
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Google streicht Snippets von 200 deutschen Websites
Google wird ab 9. Oktober von über 200 deutschen Online-Angeboten nur noch Überschriften anzeigen.

Image: Google