Der Zahl allein der vom Verfassungsschutz versendeten “stillen SMS” hat sich im ersten Halbjahr 2014 auf etwa 53.000 erhöht. Und liegt damit doppelt so hoch wie im Vorjahr. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die kleine Anfrage zur Nutzung der “stillen SMS” stellt Andrej Hunko, Abgeordneter der Partei “Die Linke”, jährlich.
Die Zahl der vom Bundeskriminalamt (BKA) im gleichen Zeitraum versendeten “stillen SMS” lag demnach bei 35.000. Die Bundespolizei sendete 69.000 Stück. Im Vergleich zur ersten Jahreshälfte 2013 stieg hier die Zahl um jeweils etwa 3000.
Die meisten “stillen SMS” dürfte der Zoll versenden. Über die genaue Anzahl äußerte sich die Bundesregierung nicht, mit dem Hinweis diese Information sei Verschlusssache. Bei einer ähnlichen Anfrage vor einem Jahr hatte die Bundesregierung die Anzahl der vom Zoll versendeten “stillen SMS” mit fast 200.000 im Jahr 2012 und 140.000 im ersten Halbjahr 2013 angegeben (wir berichteten).
Der Einsatz von IMSI-Catchern nahm bei fast allen Behörden leicht ab. Nur beim Zoll sei eine Zunahme der Nutzung zu verzeichnen. Sogenannte IMSI-Catcher greifen die IMSI-Nummern auf den Mobilfunk-Karten ab und helfen bei der Standortbestimmung.
Der Bundestagsabgeordnete Hunko kritisiert in seiner Reaktion auf die Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage, dass die Hemmschwelle beim “behördlichen Einsatz digitaler Überwachungstechnologie” sinke. Der deutsche Inlandsgeheimdienst werde “zum digitalen Spitzelapparat”. Hunko kritisiert weiter: “Wichtige Informationen bleiben geheim, zu Maßnahmen des Zolls erfahren wir inzwischen überhaupt nichts mehr.”
Hunko wirft den Behörden vor, beim Einsatz von “stiller SMS” oft gegen das Gesetz zu verstoßen. So weist er darauf hin, dass der Einsatz der Technik nur gestattet sei, wenn andere Ermittlungen nicht möglich seien oder erheblich erschwert wären. Hunko dazu: “Polizeibehörden behaupten, es handele sich nicht um Nachrichten mit kommunikativen Inhalten, also sei der Schutzbereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nicht tangiert. Jedoch darf eine Telekommunikationsüberwachung nur als passive Tätigkeit angewandt werden. Das Erzeugen eines Kommunikationsvorganges mittels ‘stiller SMS’ ist aber ein aktiver Vorgang. Ich gehe deshalb davon aus, dass hier das Gesetz gebrochen wird.”