Die Bundesprüfstelle (BPjM) wehrt sich mit einer Strafanzeige gegen die im Internet veröffentlichte BPjM-Filterliste. Diese Liste enthält über 3.000 Einträge mit Internet-Adressen und wird monatlich von der BPjM an Partner ausgeliefert, die diese dann unter anderem für Kinderschutzsoftware und Router verwenden. Die in der Liste enthaltenen URLs führen nicht nur zu pornographischen und jugendgefährdenden Internetangeboten, sondern auch zu Webseiten, die Inhalte verbreiten, die hierzulande als strafrelevant gelten.
Die BPjM weist in einer Mitteilung darauf hin, dass die betreffende Liste mit einem guten Grund nicht öffentlich sei. “Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Kinder und Jugendliche die Liste der indizierten Telemedien als ‚Hitliste‘ zum Anlass nehmen, sich Zugang zu gerade diesen Medien zu verschaffen”, so die BPjM. Die Veröffentlichung laufe damit der Zielsetzung des Jugendschutzes zuwider. Viel wichtiger ist noch der Hinweis der BPjM, dass die Liste auch URLs enthält, die zu Websites führen, deren bloßer Aufruf zu einer Strafverfolgung führe.
“Die BPjM hat die zuständige Aufsicht über den Jugendschutz im Internet, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), das Bundeskriminalamt sowie die Staatsanwaltschaft über den Vorgang informiert und Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt”, heißt es in der BPjM-Mitteilung weiter.