Weil der Hersteller vollmundig mit „der Coyote Fahrassistent ist einmalig“ wirbt, sei zunächst eine kurze Gerätekategorisierung vorangestellt. Der Fahrassistent arbeitet ähnliche wie eine Blitzer-App fürs Smartphone, ist aber eine eigenständige Hardware fürs Armaturenbrett im Auto in der Größe eines Skat- oder Quartettspiels. Der integrierte GPS-Empfänger weiß stets, wo man gerade entlang fährt, und alarmiert den Fahrer optisch und akustisch, sobald man sich einer „Risikozone“ nähert – gemeint sind mit dem Begriff natürlich Radarfallen.
Das funktioniert über die nach Herstellerangaben europaweit 2,6 Millionen Nutzer der Coyote-Community und die im Fahrassistenten eingebaute SIM-Karte sogar in Echtzeit. Sieht also einer der „Scouts“ irgendwo einen neuen oder einen mobilen Blitzer, kann er per Fingertipp oder Sprachbefehl den Standort als neue Risikozone melden. Coyote verteilt die Info dann über die Cloud an alle anderen. Die Funktionsweise der hier getesteten Hardware-Lösung entspricht im Wesentlichen der der Coyote-App (für Android, iOS und Windows Phone). An einigen Stellen bietet sie aber mehr Komfort, so fehlen in der App beispielsweise Sprachsteuerung und Hinweise auf fällige Pausen.
Geschäftsprinzip 2.0: „Die User erledigen die Arbeit“
Wo also liegt dann der Vorteil des Fahrassistenten, der immerhin fast 150 Euro kostet , gegenüber den Handy-Apps? Die Frage ist vor allem vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass App-Benutzer „nur“ knapp 30 Euro Jahresgebühr für den Community-Zugang benutzen, Käufer der Hardware aber zusätzlich zum Kaufpreis monatlich nochmals zwölf Euro für den Service ausgeben müssen – also 144 Euro jedes Jahr.
Alle Änderungen: Die Punktereform für Verkehrssünder
Ivana Soddu, General Managerin Coyote Deutschland und Österreich, nennt gegenüber PC-WELT im Wesentlichen drei Gründe für die unterschiedlichen Preise: Zum einen fallen bei der separaten Box keinerlei Mobilfunkgebühren mehr an, selbst die Roaming-Kosten in insgesamt 25 europäischen Ländern sind darin enthalten. Zum zweiten richte sich das Gerät auch an ältere Personen und Vielfahrer, die nicht ständig ihr Handy benutzen wollten. Man bezahlt also auch ein Stück Bequemlichkeit. Schließlich seien die Verkehrsinfos nicht nur user-generated, Coyote kaufe unter anderem externe Verkehrsdaten vom Kartenhersteller Navteq hinzu und unterhalte eine Qualitätssicherung, so Soddu weiter.

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Befestigt wird der Fahrassistent im Auto, indem man einen Magnetfuß mit Klebepad auf dem Armaturenbrett aufklebt. Darin klickt man die Einheit mit dem 3,2 Zoll großen Display nur noch ein. Die magnetische Befestigung ist gelungen, sie hält sicher, lässt sich aber andererseits leicht ein- und ausclipsen. Die Stromversorgung erfolgt über ein USB-Kabel und den 12-Volt-Adapter für den Zigarettenanzünder, beides liegt dem Gerät zusammen mit einem ausführlichen Handbuch bei.

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Heikle Rechtsfragen: Sind Blitzerwarner überhaupt erlaubt?
Während der Hersteller versichert, man halte sich an die gesetzlichen Bestimmungen, kommen beim Akzeptieren der Nutzungshinweise erste Zweifel auf: „Darüber hinaus sind Sie selbst dafür verantwortlich, sich über lokale Richtlinien zur Nutzung des Gerätes und die geltenden Verkehrsregeln zu informieren.“ Der Hersteller wälzt das Rechtsrisiko also auf den Nutzer bzw. Fahrer ab. Noch deutlicher wird Coyote bei seiner Smartphone-App: „Zu Ihrer eigenen Sicherheit raten wir von der Nutzung dieser Anwendung während der Fahrt ab“ heißt es dort wörtlich – dabei basiert das Community-Prinzip ja gerade auf dem Mitmachen!

Dr. Markus Schäpe, Leiter Verkehrsrecht beim ADAC, hält den Einsatz des Fahrassistenten für rechtswidrig: „Nach § 23 Abs. 1b StVO ist es dem Fahrzeugführer strikt verboten, ein technisches Gerät betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Maßnahmen der Verkehrsüberwachung anzuzeigen. Dies ist hier unzweifelhaft der Fall, genauso wie übrigens bei vielen Navis oder Apps“. Der Gesetzgeber habe nicht definiert, ob die Warn- und Anzeigefunktion Haupt- oder Nebenzweck des Geräts sei. Auch die Bezeichnung, es würden nur Gefahrenstellen angezeigt, schütze nicht vor Strafe, argumentiert der Jurist.
Radarwarner – was ist erlaubt und was nicht?
Anders sieht es Coyote selbst: Die rechtliche Situation zu den Blitzer-Apps sei zwar nicht vollständig geklärt. „Hierbei handelt es sich jedoch um Apps, die Radarkontrollen punktgenau anzeigen. Die Coyote Produkte fallen nicht unter diese Kategorie, da ausschließlich vor verschiedenen Risikozonen gewarnt wird, die ganz unterschiedliche Gefahrenquellen enthalten können: Enge Kurven, Schlaglöcher oder Menschen auf der Fahrbahn werden von unseren Nutzern dabei ebenso als Risikozone gemeldet wie feste und mobile Blitzer“, argumentiert Managerin Soddu. Was genau eine Risikozone ist, entscheidet bei Coyote der Nutzer selbst. Diese Art der Echtzeit-Information und Kommunikation innerhalb einer Community sei deshalb vollkommen legal und erhöhe die Verkehrssicherheit aller Beteiligten, versichert Coyote.
PC-WELT-Interview: Kritische Fragen an Coyote
Für unkritisch dagegen hält ADAC-Experte Dr. Schäpe die „smartphone-ähnliche“ Bedienung während der Fahrt: „Das Coyote fällt nicht unter das Handyverbot des § 23 Abs. 1a StVO, da dafür Mindestanforderung ist, dass eine verbale Kommunikation möglich ist“ – und genau das sei ja hier nicht der Fall.
Wie heikel der Rechtsaspekt ist, zeigt sich beim Betrieb im Nachbarland Schweiz, dort sind die Restriktionen und Strafen sehr viel schärfer als in Deutschland. Von Coyote gibt es dazu nur die wachsweiche Auskunft, der Fahrassistent blende dort keinerlei Risikozonen ein, da diese ja unter anderem auch Blitzer enthalten können. Das ist aber definitiv falsch: Auf unseren Testfahrten von rund 1.500 Kilometern warnte das kleine Kästchen auch in der Alpenrepublik munter – und vergleichsweise zuverlässig – vor festinstallierten Radarfallen.

So schlägt sich der Coyote Fahrassistent in der Praxis
Damit ist zugleich die eigentliche Stärke des Gerätes beschrieben, nämlich die im Allgemeinen meist verlässlichen Warnungen vor stationären Blitzern. Das ist die Hauptaufgabe und das kann Coyote, wenngleich dies kein Freibrief für Raser ist, denn wirklich alle festinstallierten Anlagen kennt auch Coyote nicht. Noch schwieriger stellt sich die Situation bei den mobilen Geschwindigkeitsmessungen dar: Gerade hier sieht Coyote dank der Community ja seine Stärke und auf den ersten Blick hört sich die Zahl von 2,6 Millionen Nutzern in Europa auch gewaltig an.
Bedenkt man aber, dass in Europa mehrere Hundert Millionen Fahrzeuge gemeldet sind und dass längst nicht alle Coyote-Nutzer oder diejenigen, die die App heruntergeladen haben, auch tatsächlich als Scouts unterwegs sind, relativiert sich die Firmenangabe wieder. In der Praxis kann das mitunter bedeuten, dass selbst in der auf dem Gerät angezeigten Umgebung von immerhin rund 700 Quadratkilometern um die eigene Position kein einziger anderer Scout unterwegs ist! Wie soll da zeitnah ein mobiler Blitzer gemeldet werden? Die für zuverlässige Echtzeitinformationen notwendige kritische Masse ist also keineswegs immer erreicht. Und tatsächlich: Wir fuhren an solchen vorbei, ohne dass der Fahrassistent vor der „Risikozone“ gewarnt hätte. Besser sieht es naturgemäß in Ballungsräumen aus, wo mehr Community-Mitglieder unterwegs sind.

Daneben offenbarten unsere Testfahrten weitere Schwächen: Weil Coyote keinerlei Navigationsfunktion besitzt, weiß der Fahrassistent auch nicht, wo genau man entlang fahren möchte. In der Stadt gibt es also auch dann Warnungen, wenn 300 Meter im Voraus ein Ampelblitzer steht, man aber vorher abbiegt und die Stelle gar nicht passiert. Noch ärgerlicher ist die fehlende Intelligenz: Sie zeigt sich beispielsweise, wenn auf einer parallel zur Autobahn führenden Landstraße eine Radarfalle steht und das Gerät vor dieser warnt. Das aber ist sinnlos, schließlich kann man ja ohne Aus- und Auffahrt nicht zwischen Autobahn und Landstraße wechseln.
Inrix Traffic bietet personalisierte Verkehrsinfos
Neben den Warnungen vor den Risikozonen lässt sich zudem ein Alarm einstellen, wenn man ansonsten zu schnell unterwegs ist. Dazu müssen aber natürlich die Geschwindigkeitsattribute der Straßen stimmen, was bei Coyote – so wie bei anderen Naviherstellern auch – keinesfalls immer der Fall ist. Völlig sinnlos zeigte sich dies auf einer seit Jahren bestehenden Autobahnstrecke in Österreich: Das Coyote-Display blendete ständig 50 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit ein, obwohl dort 130 km/h erlaubt sind. Die Folge: Die Mitfahrer sind von den akustischen Warnungen so genervt, dass man diese Geschwindigkeitswarnungen ausschaltet.
Fazit: Manche Stärken und viele Schwächen
Fast 150 Euro für die Anschaffung und die gleiche Summe nochmals als jährliche Servicegebühr für den Zugang zur Community und damit zu den Daten aus der Cloud sind nicht gerade wenig. Das aber soll hier nicht bewertet werden, sondern ist eine Frage des Marktes. Finden sich nicht genügend Käufer, wird der Hersteller bei den Preispunkten nachjustieren.

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Gelungen sind die kinderleichte Bedienung und Handhabung. Über manche Schwäche dürften auch diejenigen hinwegsehen, die schnell(er als erlaubt) fahren und einfach möglichst zuverlässig vor Radarfallen gewarnt werden möchten. Das erledigt der getestete Fahrassistent im Großen und Ganzen gut, wenngleich doch nicht alle Standorte stationärer Blitzer verzeichnet sind. Diese Dienstleistung bekommt man über eine App auf dem Smartphone, auch von Coyote, aber schon für einen Bruchteil der Kosten. Mängel offenbaren sich auch bei mobilen Blitzen, weil in manchen Ländern und Gebieten trotz des Community-Gedankens die kritische Masse von aktiven Scouts (noch) nicht erreicht ist. Das mag sich in Zukunft bessern, aktuell ist der Zustand aber teilweise unbefriedigend.
Schließlich bleibt die rechtliche Unsicherheit für den Benutzer, ob und wo ein solches Gerät betriebsbereit im Auto mitzuführen erlaubt ist: Während der Hersteller diese Frage für Deutschland bejaht, hält der Leiter Verkehrsrecht beim ADAC den Fahrassistenten für rechtswidrig.