Sahra Wagenknecht dürfte derzeit zu den umstrittensten Köpfen Deutschlands gehören. Die Politikerin, die zu der Partei “Die Linke” gehört, hat neben ihrem Einkommen als Bundestagsabgeordnete auch noch umfangreiche Nebeneinkünfte. Diese können Sie detailliert hier auf der Bundestagsseite zu Wagenknecht einsehen. Am Beispiel von Wagenknecht sieht man: Es lohnt sich, den Service des Bundestags zu nutzen und sich die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten genauer anzuschauen. Das geht über den folgenden Link:
Hier sehen Sie die Nebeneinkünfte aller Bundestagsabgeordneten
Der Deutsche Bundestag veröffentlicht nämlich die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten im Internet auf einer frei zugänglichen Webseite. Sie können sich hier auf der Webseite des Deutschen Bundestags über jeden Abgeordneten informieren. Geben Sie auf der Seite rechts oben unter “Suche” den Namen des gesuchten Abgeordneten ein. Sie finden dann zu jedem Bundestagsabgeordneten ein Kurz-Profil mit dem Werdegang, den Mitgliedschaften und mit den „Veröffentlichungspflichtigen Angaben“.
Rechtlicher Hintergrund
Bereits 2020 machte ein Bericht von Abgeordnetenwatch die Runde: Rund jeder dritte Bundestags-Abgeordnete verdiente sich damals neben seinen Mandatseinkünften noch etwas dazu. Solche Nebeneinkünfte gibt es bei Vertretern aller Parteien, also auch bei Vertretern von “Linke” und “Grünen”, besonders häufig aber bei Abgeordneten von FDP, CSU und CDU sowie AFD.
Wörtlich schrieb Abgeordnetenwatch damals: “Demnach gaben 215 der insgesamt 709 Parlamentarier (30,3 Prozent) an, neben ihrem Abgeordnetenmandat für mindestens eine Nebentätigkeit bezahlt worden zu sein.” Und weiter: “Mindestens 25,1 Millionen Euro haben die Parlamentarier so neben ihrer monatlichen Diät in Höhe von 10.083 Euro zusätzlich eingenommen und seit der Bundestagswahl 2017 an Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble gemeldet.”
Die alte Transparenzregelung war ziemlich intransparent
Die exakte Höhe der Nebeneinkünfte eines Mandatsträgers konnten Wähler lange Zeit aber nicht sehen, weil die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte nicht in konkreten Summen, sondern nur in zehn unterschiedlichen Stufen angeben mussten, die jeweils eine Mindest- und eine Obergrenze aufwiesen. Die Stufe 1 reichte beispielsweise von mehr als 1000 Euro bis 3500 Euro, die Stufe 10 umfasste alles über 250.000 Euro, ohne eine Obergrenze zu nennen.
Am Beispiel des CSU-Veteranen und 2015 aus dem Bundestag ausgeschiedenen Peter Gauweiler sieht man die alte, bis Herbst 2021 gültige Regelung deutlich. Klicken Sie dazu rechts auf der Webseite zu Gauweiler das Menü “Veröffentlichungspflichtige Angaben” aus. Die Liste von Gauweilers Nebeneinkünften ist beeindruckend lang und umfasst sogar die höchste Stufe 10 mit Einkünften über 250.000 Euro.
Der für seine Tätigkeit für die US-amerikanischen Kapitalgesellschaft Augustus Intelligence sowie für ein Foto zusammen mit dem T-Shirt einer Holocaust-Leugnerin kritisierte CDU-Politiker Philipp Amthor meldete für die 2021 zu Ende gegangene Legislaturperiode lediglich eine Nebentätigkeit der Stufe 1 auf seiner Bundestagsseite.
Das neue Modell: Auf den Cent genaue Angaben
Doch dieses Stufenmodell wurde im Herbst 2021 durch ein neues Modell ersetzt. Jetzt müssen die Abgeordneten ihre Nebeneinnahmen genau angegeben, sofern diese über 1000 Euro im Monat oder über 3000 Euro im Kalenderjahr liegen. Es gilt allerdings eine Übergangsregelung und in “Einzelfällen” kann es noch länger dauern, bis genaue Euro-Angaben zu den Nebeneinkünften vorliegen.
Für den Wähler viel informativer und für die Meinungsbildung wichtiger sind aber ohnehin die Namen der Unternehmen und Gremien, für die ein nach dem Gesetz unabhängig agierender Abgeordneter nebenher arbeitet. Und diese Namen können Sie in den meisten Fällen sehen (es gibt aber Ausnahmen, in denen die Abgeordneten ihre Auftraggeber verschweigen dürfen):
Hier sehen Sie die Nebeneinkünfte aller Bundestagsabgeordneten
Abgeordnetenwatch kritisiert: Abgeordnete gegen die Transparenzvorschriften
Theoretisch sollte jede Interessierte und jeder Interessierter auf dieser Website also nachschauen können, was die Abgeordneten nebenher verdienen. Doch abgeordnetenwatch berichtete bereits 2022, wie oft Abgeordnete gegen die Transparenzvorschriften verstoßen. Ohne, dass dies Konsequenzen nach sich ziehen würde!
Abgeordnetenwatch schrieb damals: „Offiziell bestätigt hatte der Bundestag bislang lediglich zehn Fälle seit Inkrafttreten der Transparenzvorschriften im Jahr 2005. Sie waren als schwerwiegend eingestuft und vom Bundestagspräsidenten öffentlich gemacht worden. Nun aber zeigt sich: Abgeordnete legten ihre Nebentätigkeiten oder Einkünfte in hunderten Fällen nicht korrekt offen” (die genauen Zahlen finden Sie hier).
Wer die Abgeordneten sind, die gegen die Offenlegungspflichten verstoßen haben, ist unbekannt. Die Bundestagsverwaltung begründet das mit dem Datenschutz. In der Regel bleibt es bei einer internen Ermahnung, doch wirklich spürbare Folgen fühlen die Betroffenen nicht. Genau das könnte Abgeordnete aber dazu verleiten, es mit den Transparenzvorgaben nicht so genau zu nehmen. Abgeordnetenwatch meint: „Wahrscheinlicher ist, dass sich Abgeordnete mit der Zeit daran gewöhnt haben, dass ein Pflichtverstoß ohne spürbare Folgen bleibt. “ Und weiter: „Besonders wild trieb es der CSU-Abgeordnete Max Straubinger… Mehr als 700.000 Euro nahm Straubinger mit diesen Nebenjobs ein, doch über viele Zahlungseingänge ließ er die Öffentlichkeit mehrere Monate bzw. Jahre im Unklaren.“
Mittlerweile wurden die Verhaltensregeln verschärft, stellt abgeordnetenwatch fest. Neu ist auch, dass die Bundestagspräsidentin künftig zu Beginn einer Legislaturperiode einen Transparenzbericht vorlegen muss.