Anklage wegen Betrug und Insolvenzverschleppung
Rechtsanwalt Thomas Urmann sollte sich am 17. März 2014 vor einem Gericht in Augsburg wegen Insolvenzverschleppung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem umtriebigen und höchst umstrittenen Rechtsanwalt vor, als Geschäftsführer einer Wurstwarenfabrik in Gundelfingen die Pleite der Firma verschleiert und trotz Zahlungsunfähigkeit weiter Aufträge an Lieferanten erteilt und Sozialversicherungsbeiträge für viele Mitarbeiter nicht gezahlt zu haben. Der Schaden belaufe sich nach den Rechnungen der Ankläger auf eine hohe sechsstellige Summe. Das berichtet die Mittelbayerische Zeitung in ihrer Online-Ausgabe. Doch Urmann erschien nicht zu dem Gerichtstermin, wie die Augsburger Allgemeine berichtet. Weil Urmann im Krankenhaus liegen würde, wie Urmanns Anwältin erklärte. Der Abmahnanwalt Urmann sei demnach „verhandlungsunfähig erkrankt“.
Verdacht auf Betrug in Zusammenhang mit den Redtube-Abmahnungen
Während auf Urmann vor dem Augsburger Gericht ein Verfahren wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung wartet, prüfen in Regensburger die Staatsanwälte, ob gegen Urmann ein Verfahren wegen Betrugs in Zusammenhang mit den Redtube-Abmahnungen eingeleitet werden solle.
Verurteilung wegen illegaler Abmahnschreiben
Damit aber noch nicht genug: In Regensburg wartet noch ein weiterer Prozess auf Urmann: Vor dem Landgericht Regensburg soll geklärt werden, ob Urmann den Betreiber eines Online-Shops für die entstandenen Rechtsanwaltskosten entschädigen müsse. Auch in diesem Fall geht es um Abmahnschreiben, die Urmann verschickt hatte und weswegen er vor dem Amtsgericht Regensburg verurteilt wurde. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Angelegenheit nun vor dem Landgericht verhandelt werden sollte. Nur dass die Erkrankung von Urmann nun dazwischen kam. Dubioser Abmahn-Anwalt Urmann erleidet eine Schlappe nach der anderen Rechtsanwalt Thomas Urmann von der Regensburger Kanzlei Urmann + Kollegen schreibt seit Jahren Schlagzeilen mit dubiosen Themen und äußerst fragwürdigen Vorgehensweisen. So versteigerten Urmann + Collegen (U + C) im Jahr 2011 70.000 Abmahnungen im Wert von 90 Millionen Euro. Die Rechtsanwälte haben die angezeigten Rechtsverletzungen gar nicht selbst verfolgt, sondern sie nur weiter veräußert . Im Jahr 2012 sorgten Urmann und Collegen dann erneut für Empörung, weil sie eine Liste mit Porno-Nutzern im Internet veröffentlichen wollten. Doch Kanzlei Urmann + Collegen (U + C) wurden daraufhin selbst abgemahnt und mussten diese als Porno-Pranger bezeichnete Liste einstampfen. Auch Bayerns damalige Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk kritisierte die Pläne der Kanzlei.
Die Kanzlei von Urmann + Collegen liegt übrigens nicht gerade in einer repräsentativen Lage in Regensburg, sondern direkt neben dem dortigen Straßenstrich.
Urmann mahnt Redtube-Nutzer ab
Im Jahr 2013 startete Urmann dann die Abmahnwelle gegen Redtube-Nutzer. Die Abmahnungen verschickte der geschäftstüchtige Rechtsanwalt noch schnell vor Weihnachten, damit die Abgemahnten noch genügend Geld hätten, um die Abmahngebühren zu bezahlen. Doch mit den Redtube-Abmahnungen legte Urmann eine Bauchlandung hin, das Kölner Gericht revidierte seine erste Entscheidung, weil erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustandekommens der Abmahnungen aufgekommen waren.
Wie gelangten die Abmahner überhaupt an die Adressen der betroffenen Redtube-Nutzer? Hatten die Kläger das zuständige Gericht getäuscht? Und ist das Anschauen von Video-Streams überhaupt strafbar? Denn Redtube betreibt kein File-Sharing.
Erfolg für Redtube gegen Porno-Abmahner Mittlerweile gilt als nahezu sicher, dass die Abmahnungen illegal zustande gekommen sind, Urmann und Kollegen dürfen keine Abmahnungen mehr verschicken. Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile deswegen gegen Urmann, es liegen Strafanzeigen gegen Urmann wegen Nötigung, Erpressung und Betrug vor. Das Porno-Portal Redtube erwirkte schließlich sogar eine Verfügung gegen Urmann. Doch wer glaubt, dass der Regensburger Rechtsanwalt Urmann damit bereits am Tiefpunkt angekommen sei, der irrt. Es geht noch tiefer – siehe die jetzt aktuellen Strafverfahren gegen Urmann wegen Betrug und Insolvenzverschleppung. Irgendwie fühlt man sich bei Urmann an den legendären Abmahnrechtsanwalt von Gravenreuth erinnert. Auch dieser wurde wegen versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gravenreuth, dessen Name in den 1990er Jahren zum Synonym für Abmahnungen wurde, hat sich schließlich erschossen.