Die in Regensburg ansässige Kanzlei Urmann und Collegen geht derzeit massenhaft gegen deutsche Nutzer der Porno-Webseite RedTube vor. In Abmahnungen werden Besucher der Seite dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und eine Strafzahlung in Höhe von 250 Euro zu begleichen.
Fraglich ist derzeit, wie es der Kanzlei gelungen ist, an die IP-Adressen der RedTube-Besucher zu gelangen. Gerichte können zwar bei einer vermutlichen Verletzung nach Paragraf 101 des Urheberrechts einen Auskunftsbeschluss erteilen. Damit können Internetprovider dazu aufgefordert werden, die zur IP gehörende Hausanschrift des Betroffenen herauszugeben. Dennoch dürften die IP-Adressen eigentlich nur dem Betreiber der Seite sowie dem Internetprovider zugänglich gewesen sein.
Urheberrecht – Abmahnindustrie: Jeden User kann es treffen
Ob die beschuldigten Nutzer tatsächlich belangt werden können, ist juristisch umstritten. RedTube betreibt kein File-Sharing, sondern stellt die schlüpfrigen Clips lediglich als Stream zur Verfügung. Darüber hinaus könne Anwendern von RedTube nicht unterstellt werden, dass sie sich darüber im Klaren waren, dass die angezeigten Inhalte urheberrechtlich geschützt seien. Bei Streaming-Diensten für Filme läge dieser Umstand eher auf der Hand. Aus diesem Grund sollten Betroffene lieber rechtlichen Beistand einholen, bevor sie die Abmahnung unterschreiben.