Alle Jahre wieder: Zum Jahresende können Auto-Halter ihre KFZ-Versicherung kündigen. Das macht dann Sinn, wenn man einen günstigeren Versicherungsanbieter gefunden hat. Damit der Wechsel klappt, sollte man aber auch einige Punkte beachten, die das Vergleichsportal Verivox zusammengetragen hat.
Zunächst einmal ist der Stichtag zu beachten, bis zu dem die Kündigung der bisherigen KFZ-Versicherung beim Versicherungsunternehmen eingetroffen sein muss. Weil bei den meisten Versicherungsnehmern das KFZ-Versicherungsjahr zum 31. Dezember endet, muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingetroffen sein. Weil man nur bis zur vier Wochen vor Ende des Versicherungsjahres regulär und ohne zusätzliche Gründe kündigen kann.
Entscheidend für diesen Stichtag ist nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum. Um sicherzugehen sollten Sie die Kündigung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein schicken. Denn Einwurfeinschreiben sind nicht immer sicher . Alternativ können Sie die Kündigung auch in einer Geschäftsstelle des Versicherers abgeben. Dann müssen Sie sich den Empfang des Kündigungsschreibens aber schriftlich bestätigen lassen.
Sie müssen im Kündigungsschreiben keine Gründe für die Kündigung nennen. Unbedingt müssen Sie aber Ihre Kündigung unterschreiben. Und natürlich neben Ihrer Anschrift auch die Versicherungsnummer und das Kfz-Kennzeichen Ihres Wagens angeben. Zusätzlich müssen Sie angeben, welche Versicherung Sie konkret kündigen, also beispielsweise Kfz-Haftpflicht und/oder Kasko, weil es sich dabei um selbstständige Verträge handelt, die einzeln gekündigt werden können, wie Verivox betont,
Und schließen Sie unbedingt vorher den neuen Kasko -Versicherungsvertrag ab. Nicht dass Sie plötzlich ohne Kasko-Versicherung dastehen. Denn ein Versicherer kann bei Kasko-Versicherungen Kunden auch ablehnen. Anders liegt der Fall bei der Haftpflicht, wo es für den Kfz-Haftpflichtversicherer einen gesetzlichen Annahmezwang gibt.
Wichtig: Der neue Versicherer übernimmt Ihre Schadenfreiheitsklasse.