Ab heute, dem 1. August 2013, tritt das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Kraft. Das Leistungsschutzrecht war bereits im März mit knapper Mehrheit im Bundestag angenommen worden und erlaubt die kostenlose Nutzung kleinster Textteile – etwa, wenn Sie auf Ihrer Webseite oder bei Facebook auf einen Artikel auf pcwelt.de verlinken wollen. Doch weil nicht geklärt wurde, wie lange diese Textausschnitte sein dürfen, herrscht Unsicherheit. Um auf der sicheren Seite zu sein und sich nicht mit einer Klagewelle konfrontiert zu sehen, müssten Betreiber von News-Aggregatoren – wie beispielsweise Google News – jede einzelne Quelle um Erlaubnis bitten. Während kleinere Seiten den Aufwand teilweise scheuen und eventuell ihr Angebot lieber einschränken werden, hat Google News bereits gefragt. Die PC-WELT hat der Nutzung wie bislang zugestimmt – Sie werden unsere Beiträge also weiterhin auch als Link bei Google News finden.
Aber nicht nur für News-Aggregatoren ist das Leistungsschutzrecht von Bedeutung. Es betrifft auch Blog-Betreiber und alle, die Links auf Facebook, Twitter & Co. setzen. Aber seien Sie beruhigt: Lieber Leser, von uns wird es mit Sicherheit keinerlei Klagen oder Abmahnungen geben, wenn Sie nur unter Verwendung der Artikel-Überschrift und des Vorspanns auf einen Artikel auf pcwelt.de verlinken. Ob Sie das nun auf Facebook, Ihrer Webseite, Ihrem Blog oder bei Twitter tun, macht für uns keinen Unterschied. Sie dürfen auch gerne aus dem Artikel-Text zitieren und den ersten Absatz übernehmen. Solange Sie nicht den kompletten Artikel oder große Teile daraus ohne Rücksprache mit uns veröffentlichen, freuen wir uns im Gegenteil sogar über Ihre Erwähnung samt Link auf pcwelt.de.