Eigentlich sollte das Treffen zwischen Vertretern der thailändischen Bitcoin-Börse Bitcoin Co. Ltd. und der Bank of Thailand in dieser Woche eine Zulassung der virtuellen Währung in Thailand erwirken. Stattdessen sprachen die thailändischen Finanzhüter nach den Erläuterungen der Geschäftspläne ein Verbot für den An- und Verkauf sowie Zahlungsvorgänge mit Bitcoin aus. Thailand ist damit das erste Land, das ein Transaktionverbot für die virtuelle Währung verhängt. Der Grund: Es gebe weder Kontrollmechanismen noch gesetzliche Grundlagen für den Einsatz von Bitcoin. Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei Dr. Schulte und Partner, befürwortet die Entscheidung der Bank of Thailand: „Hinter dem virtuellen Zahlungsmittel Bitcoin steht keine Notenbank und kein Staat. Theoretisch kann jeder PC-Nutzer, der einen Bitcoin-Client auf seinem Rechner installiert hat, die virtuelle Währung fernab von staatlicher Kontrolle selbst herstellen. Was gerade in Zeiten von PRISM nach einer recht guten Idee klingt, bringt allerdings auch wesentliche Haken mit sich. Denn alle Schandtaten, die bereits mit realem Geld möglich sind, können jetzt anonym, global und in bislang unklarem rechtlichen Raum getätigt werden.“
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Als mögliche kriminelle Machenschaften führt Dr. Schulte unter anderem Geldwäsche an. Auch Kapitalanlagenbetrug ist mit Bitcoin einfacher möglich. Um die virtuelle Währung sicherer zu machen, seien laut dem Experten einheitliche und grenzüberschreitende Regelungen notwendig. „Denn ob sich das Problem durch ein einfaches Verbot in einzelnen Ländern, wie jetzt in Thailand geschehen, lösen lässt, ist in Zeiten globalen Internethandelns stark zu bezweifeln,“ so Schulte.