Mit Amazon Prime bietet Amazon Kunden in Deutschland einen umfangreichen Versand-Service an. Für eine Jahresgebühr von 29 Euro werden auch Bestellungen unter 20 Euro kostenlos verschickt, zudem bekommen Power-Käufer Gratis-Lieferungen am nächsten Tag. Zu den weiteren Leistungen zählen vergünstigte Konditionen für Morning- oder Evening-Express-Sendungen sowie ein kostenloses Kindle-Buch zum Ausleihen pro Monat. Um mehr Kunden auf das Angebot aufmerksam zu machen, wirbt der Online-Händler mit einem Gratis-Test-Monat für Prime. Was das Unternehmen dabei verschwiegen hatte, war die Tatsache, dass sich das Prime-Abo nach Ablauf des ersten Monats automatisch verlängert und arglose Test-Kunden dann jährlich 29 Euro berappen müssen. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) klagte gegen die irreführende Werbung. Stein des Anstoßes war der Website-Button „Jetzt kostenlos testen“, hinter dem sich nach Ablauf des ersten Monats ein Abo verbirgt. Das Landgericht München I urteilte heute zugunsten der Verbraucherschützer und untersagte Amazon per einstweiliger Verfügung die weitere Nutzung des strittigen Buttons. Zudem könnten Kunden, die der Aktion auf den Leim gegangen seien ihre Jahresgebühr in Höhe von 29 Euro zurückfordern. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
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Amazon-Kunden können Prime-Gebühr in Höhe von 29 Euro zurückfordern
Einem aktuellen Urteil des Landgerichts München zufolge darf Amazon Test-Kunden des Versand-Dienstes Prime nicht mehr länger in die Abo-Falle locken.

Image: Amazon.de