Wer bislang PC-Spiele beim Download-Anbieter Steam ersteht, kann zwar von teilweise niedrigen Preisen profitieren, ein Weiterverkauf ist durch die Account-Bindung jedoch nicht möglich. Gegen diese Regelung des Betreibers Valve hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits zu Jahresbeginn geklagt. Nach dem Europäischen Gerichtshof, der diese Politik als unzulässig einstufte, folgt nun auch der Bundesgerichtshof, der einen Weiterverkauf gebrauchter Software vorsieht.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband will diese Entscheidung nun nutzen, um noch bis zum Jahresende gegen Valve vor Gericht zu ziehen. Ziel sei eine Weiterverkaufsmöglichkeit von digitalen Steam-Lizenzen. Gekaufte Downloadspiele beim Anbieter sollten sich nach Ansicht der Verbraucherschützer auch wieder zu Geld machen lassen.
Steam Summer Getaway-Aktion Borderlands 2 für 10,19 Euro – die Steam-Angebote am Montag
Betreiber Valve bleibt stur und behauptet, eine entsprechende Beschwerde der Verbraucherzentrale nie vorgelegt bekommen zu haben. Daher ist wohl nicht zu erwarten, dass der Anbieter von digitalen Spiele-Downloads seine entsprechenden Richtlinien ohne gerichtliche Entscheidung ändern wird.