Gelegenheit macht Diebe. Im Zeitalter von Onlineshopping bieten sich Dieben zahlreiche Gelegenheiten, durch betrügerische Aktivitäten Kasse zu machen. Vor allem Verkäufe von privat zu privat auf Plattformen wie Ebay-Kleinanzeigen und Ähnlichen sind oftmals Zielscheibe der Gauner.
Das beste Gegenmittel besteht darin, genau zu verstehen, wie die Betrüger vorgehen. Wenn Sie die Fallen kennen, tappen Sie auch nicht hinein. Wenn Sie darüber hinaus noch ein paar Grundregeln beherzigen, dann kann Ihnen eigentlich nicht mehr viel passieren und Sie können beruhigt weiter einkaufen.
1. Dreiecksbetrug auf Ebay

Ebay-Kleinanzeigen hat sich zur größten Plattform für private Verkäufe gemausert. Es gibt fast nichts, was sich dort nicht erwerben lässt. Das haben natürlich auch die Betrüger mitbekommen. Sie versuchen mit immer neuen Tricks, illegal an Geld oder Waren zu gelangen. Die neueste Masche ist der Dreiecksbetrug. Er ist ziemlich raffiniert und nicht leicht zu durchschauen.
So funktioniert der Betrug: Sie schalten eine Anzeige bei Ebay-Kleinanzeigen, zum Beispiel für einen hochpreisigen Elektronikartikel. Dann meldet sich der Betrüger als Interessent. Er will den Artikel aber nicht bar bezahlen, sondern über Paypal. Wenn Sie sich damit einverstanden erklären und die Paypal-Adresse angeben, dann folgt der eigentliche Dreh dieses Betrugs: Der Kriminelle schaltet selbst eine Anzeige mit einem identischen Verkaufswert. Sobald sich ein Käufer auf diese Fake-Anzeige meldet, gibt der Betrüger Ihre Paypal-Adresse an. Sie erhalten also Geld von einer unbekannten Person, der Sie gar nichts verkauft haben. Sie erkennen nichts Ungewöhnliches: Die mit dem Betrüger vereinbarte Summe ist schließlich auf Ihrem Konto gelandet, und Sie versenden den Artikel. Was Sie stutzig machen könnte: Die Versandadresse weicht von der Adresse ab, die Sie mit der Zahlungsbestätigung von Paypal erhalten haben. Vermutlich hat der Dieb Sie in der Zwischenzeit gebeten, die Ware an eine andere, abweichende Adresse oder an eine Packstation zu verschicken.
Auf der anderen Seite wartet die dritte Person, die das Geld für den Artikel, den der Betrüger eingestellt hat, auf Ihr Paypal-Konto überweisen hat, vergeblich auf die gekaufte Ware. Oft dauert es Tage, bis Opfer merken, dass sie auf einen Betrug hereingefallen sind und nicht etwa die Post die Ware verschludert hat. Die Person beschwert sich daraufhin bei Paypal. Die Folge: Der Bezahldienst zieht Ihr Geld ein und sperrt das Konto. Der Betrüger hat somit Ihren Artikel zum Nulltarif bekommen. Die dritte Person hat einigen Ärger am Hals und erhält den gekauften Artikel nicht, hat aber immerhin keinen finanziellen Schaden, da sie den Kaufbetrag über den Paypal-Käuferschutz wiedererhält.
So schützen Sie sich: Der Dreiecksbetrug ist schwer zu erkennen, da scheinbar ja alles mit rechten Dingen zugeht. Mit ein paar Verhaltensregeln bleiben Sie stets auf der sicheren Seite: Achten Sie unbedingt auf die korrekte Adresse in der Zahlungsbestätigung! Nur wenn die Versandadresse und die Adresse in der Paypal-Zahlung übereinstimmen, greift der Verkäuferschutz. Versenden Sie Ihre Ware möglichst per Einschreiben und niemals an Packstationen. Auf diese Weise erhalten Sie einen rechtsgültigen Nachweis. Am sichersten ist natürlich der Austausch Geld gegen Ware direkt an Ihrer Haustür.
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2. Der Gutschein-Trick

Diese neue Betrugsmasche konzentriert sich ebenfalls weitgehend auf Ebay-Kleinanzeigen. Der Betrüger bietet dabei möglichst teure Güter wie Spielekonsolen oder Smartphones zum Verkauf an oder beantwortet entsprechende Suchanfragen. Wenn es dann zu einem Kontakt kommt mit einem potenziellen Käufer, dann drängt der Betrüger darauf, die weitere Kommunikation auf außerhalb von Ebay zu verlagern. Das geschieht aus dem einfachen Grund, dass die Sicherheitsmechanismen der Handelsplattform den Betrug sofort erkennen und Alarm schlagen würden.
Wenn der Kontakt dann extern weiterläuft, erhält der Käufer die Nachricht, doch bitte mit Gutscheinen zu bezahlen, etwa von Amazon oder der Spieleplattform Steam. Wenn der Käufer darauf eingeht und die Gutscheincodes verschickt, sieht er weder die gekaufte Ware noch den vermeintlichen Verkäufer jemals wieder. Der vergnügt sich mit den Gutscheinen und geht nach Herzenslust auf Einkaufstour.
Als Schutz genügt eine einfache Grundregel: Bezahlen Sie niemals mit Gutscheinen. Auch bei Bezahlung mit Paypal lauert noch ein weiterer Fallstrick. Wenn ein Verkäufer Sie drängt, doch bitte mit der Bezahlmöglichkeit „Freunde und Familie“ zu bezahlen, um die Gebühren zu sparen, dann sollten Sie dies ablehnen. Denn andernfalls erlischt Ihr Käuferschutz.
3. Paypal-Betrug

Diese Betrugsmasche betrifft wieder in erster Linie Ebay-Kleinanzeigen, aber auch andere Onlineshops. Sie ist nicht brandneu, aber erfolgreich. Das bestätigen immer wieder entsprechende Meldungen in den Medien und Klagen in Foren.
So funktioniert es: Sie bieten einen Artikel zum Verkauf an, und ein Interessent meldet sich. Dieser gibt an, per Paypal bezahlen zu wollen. Der Betrüger behauptet dann, dass Sie einen Code an ihn weiterleiten müssen, den Sie per SMS erhalten haben. Dadurch solle der Kauf durch den Paypal-Käuferschutz abgesichert sein. Das ist natürlich Humbug, klappt aber manchmal. Mit diesem Code ist es dem Betrüger dann möglich, virtuell zu bezahlen. Der dazugehörige Dienst nennt sich „PayPal Buy with Mobile“. Er ermöglicht es, etwa in sozialen Netzwerken oder Onlinespielen für virtuelle Güter per Smartphone zu bezahlen. Dafür muss man eine Telefonnummer angeben und die Bezahlung dann mit einem Sicherheitscode autorisieren, welcher an die entsprechende Nummer versendet wird. Der Betrüger behauptet also, dieser Code würde per SMS dem Verkäufer mitgeteilt und daraufhin müsse der Verkäufer dem Käufer den Code nennen. Zusammen mit Ihrer mobilen Telefonnummer, die normalerweise auf der Handelsplattform ersichtlich ist, kann der Betrüger dann munter auf Einkaufstour gehen.
4. Geklaute Identitäten

Deutlich einfacher ist eine andere Betrugsmasche: Ein Krimineller übernimmt das Konto eines Verkäufers auf Ebay Kleinanzeigen und profitiert auf diese Weise von dessen positiven Bewertungen. So kann er nun Waren anbieten, die er nicht besitzt, und nach der Bezahlung einfach verschwinden. Die Zugangsdaten für das Kleinanzeigen-Konto verschafft er sich entweder durch Phishing, also über gefälschte E-Mails oder Webseiten, die den Kontobesitzer zur Eingabe seiner Daten auffordern. Oder er stößt in geleakten Passwortlisten auf die E-Mail-Adresse des Besitzers und stellt fest, dass dieser bei mehreren Diensten das immer gleiche Kennwort verwendet. Schließlich gibt es noch den Betrug mit den defekten Elektrogeräten: Der Kriminelle kauft einen Fernseher, bezahlt ihn und schickt dem Verkäufer nach dem Erhalt eine wütende Mail, dass das Gerät defekt sei. Er wolle den Kauf rückabwickeln, wozu er nach deutschem Recht auch berechtigt ist. Er bekommt sein Geld zurück, schickt aber anstatt des gelieferten, in Wahrheit völlig einwandfreien Geräts ein identisches, aber defektes Modell zurück.
„Sicher bezahlen“ bei Ebay Kleinanzeigen
Seit letztem Dezember bietet Ebay Kleinanzeigen die Option „Sicher bezahlen“ an. Sie bedeutet, dass der Versand der Ware wahlweise über DHL oder Hermes erfolgt, wobei im Preis jeweils eine Sendungsverfolgung und Haftung enthalten ist. Der Verkäufer muss damit keine Versandkosten recherchieren. Auch der Käufer muss die Option aktivieren und sich mit seiner Adresse registrieren. Wählt der Verkäufer DHL als Dienstleister, kann er direkt über die Webseite ein Versandetikett kaufen und sein Paket dann bei allen DHL-Filialen aufgeben.

Falls der bestellte Artikel nicht ankommt oder erheblich von der Beschreibung abweicht, erhält der Käufer sein Geld zurück – abzüglich einer kleinen, vom Verkaufspreis abhängigen Gebühr. Ebay Kleinanzeigen arbeitet für diesen Service mit dem niederländischen Zahlungsdienstleister Online Payment Platform (OPP) zusammen.
5. Phishing von Kreditkartendaten
Bei einem anderen, weit verbreiteten Trick interessiert sich ein Käufer nur vorgeblich für eine Ware und nutzt die Onlineplattform lediglich für das Phishing von Kreditkartendaten. Zunächst vereinbart der angebliche Interessent mit dem Verkäufer die Nutzung der Funktion „Sicher bezahlen“, bei der die Bezahlung über Ebay Kleinanzeigen abgewickelt wird. Doch der Verkäufer wartet vergeblich auf den Eingang der Zahlung. Stattdessen erhält er nach einiger Zeit eine E-Mail von den Kriminellen, dass der Bezahlvorgang gescheitert sei.
Noch etwas später kommt eine weitere Mail, angeblich von Ebay Kleinanzeigen. In ihr wird der Verkäufer aufgefordert, dem Link auf eine Website zu folgen, wo der angeblich abgebrochene Bezahlvorgang in die Wege geleitet werden soll.
Auf dieser Seite, die tatsächlich von den Kriminellen aufgesetzt wurde, soll der Verkäufer seine Kreditkartendaten inklusive der CVC-Nummer auf der Rückseite der Karte eingeben. Teilweise existiert sogar eine Chat-Funktion, über welche die Betrüger dem Verkäufer den Vorgang erklären und etwaige Bedenken zerstreuen. Sobald die Kriminellen im Besitz der Kartendaten sind, verwenden sie sie sofort für umfangreiche Warenbestellungen. Falls die Bank, welche die Karte ausgestellt hat, eine zusätzliche Verifizierung verlangt, wird auch das dem Verkäufer im Chat plausibel gemacht. Anschließend brechen die Betrüger den Kauf sofort ab und sind nicht mehr erreichbar.
Beliebt ist auch der Trick mit den angeblichen Transportkosten. Der Betrüger bestellt eine große, schwere und auch teure Ware wie etwa ein Möbelstück. Für den Nachweis der Bezahlung schickt er dem Verkäufer eine gefälschte E-Mail von einer Bank oder einem Dienstleister wie Paypal. Er behauptet dann, er habe ein Transportunternehmen mit der Abholung beauftragt. Die Transportkosten von mehreren Hundert Euro soll der Verkäufer tragen. Um der Forderung mehr Nachdruck zu verleihen, droht ihm der Kriminelle vorsorglich mit einem Anwalt. Bezahlt der Verkäufer, ist der angebliche Kunde verschwunden. Bei kleinen, hochwertigen Waren wie Uhren oder Schmuck arbeiten die Kriminellen einfach nur mit gefälschten Zahlungsbestätigungen.
6. Anruf von Microsoft

Diese Betrugsmasche startet in der Regel telefonisch und verlagert sich später ins Internet. Hier geht es nicht direkt um Geld, sondern um einen Zugang zu Ihrem Rechner. Dort können dann zum Beispiel Passwörter und Zugangsdaten für Onlinebanking ausgespäht werden.
So geht der Betrüger vor: Sie erhalten einen Anruf von einer Person, die vorgibt, Mitarbeiter im Support von Microsoft oder einem anderen großen Software-Konzern zu sein. Er erzählt Ihnen, interne Messungen hätten ergeben, dass mit der Netzwerkverbindung etwas nicht stimme oder man habe einen kritischen Fehler entdeckt und wolle nun helfen, das Problem zu beseitigen. Das klingt hilfreich, ist es aber nicht. Es folgt eine Anleitung, wie Sie ein Remote- Desktop-Programm herunterladen und installieren, damit der Mitarbeiter aus der Ferne Ihren PC reparieren kann. Damit geben Sie dem Betrüger aber die volle Kontrolle über den Rechner in die Hand. Er hat fortan Zugriff auf alle Dateien und persönliche Informationen, inklusive Passwörter und Zugangsdaten. Hier hilft die strikte Grundregel: Gewähren Sie niemandem einen Remote-Zugriff auf Ihren Rechner.
7. Gefälschte Trading-Plattformen

Die Süddeutsche Zeitung beschreibt in einem Artikel einen noch recht neuen Trend: Massenhaft ausgesendete E-Mails und Meldungen in den sozialen Medien behaupten, dass Prominente wie Dietrich Mateschitz oder Lena Meyer-Landrut von einem geheimen System neuartiger Geldanlagen im Internet profitieren. Oder: Eine Startup-Firma habe einen neuen Algorithmus für die Geldanlage im Internet entwickelt, der Tausende Euro Gewinn garantiere. Auch Medien wie ZDF, N24, Spiegel oder Bild hätten bereits darüber berichtet, dazu werden die Logos dieser Medien eingeblendet.
In beiden Fällen führt ein Link zu einer Website, auf der die Besucher in das neue System investieren können. Bereits mit einem dreistelligen Betrag sind sie dabei. Die Tabellen auf der Site melden denn auch nach kurzer Zeit bereits stattliche Gewinne. Angebliche Broker melden sich per Telefon und fragen, ob man nicht noch ein wenig mehr investieren wolle, um den Gewinn noch zu erhöhen. Alles läuft gut – bis der Anleger sich die Gewinne auszahlen lassen möchte. Dann ist plötzlich niemand mehr erreichbar. Denn die angeblichen Geldanlagen existieren nicht, die Website mit ihren Auswertungen ist nur ein Bluff.
8. Fake-Shops

Wenn Sie bei einem Onlineshop bestellen, die Ware nie eintrifft, der Rechnungsbetrag allerdings von Ihrer Kreditkarte abgebucht wird, dann sind Sie vermutlich einem Fake-Shop aufgesessen. Die Betreiber dieser Seiten kopieren häufig seriöse Onlineshops und treten unter einer nur leicht veränderten Adresse auf, die schnell verwechselt werden kann. Sie bieten die Waren allerdings zu einem deutlich günstigeren Preis an. Viele betreiben mittlerweile einen hohen Aufwand, um ihre Seiten seriös wirken zu lassen. Die Texte sind in gutem Deutsch und ohne Rechtschreibfehler, der Datenverkehr ist per https geschützt, es gibt ein Impressum und sogar mehrere Gütesiegel. Dennoch werden Sie nach einer Überweisung an einen solchen Fake-Shop Ihr Geld bestenfalls per Anwalt wiedersehen.
9. Lukratives Stellenangebot

Der Onlinetrick mit lukrativen „Stellenangeboten“ ist insbesondere auf Social-Networking-Plattformen wie Xing und Linkedin sowie Jobbörsen wie Stepstone verbreitet.
Eine recht neue Betrugsvariante geht so: Sie erhalten über eines der genannten Portale eine Mail mit einem Stellenangebot für eine Nebentätigkeit mit einem netten Zuverdienst. Die angebotene Stelle hat in der Regel nichts mit Ihrem tatsächlichen Beruf zu tun. Stattdessen handelt es sich um unspezifische Angebote wie Produkt- oder Apptester. Wenn Sie zusagen, die Stelle antreten und einen Lohn vereinbaren, dann erhalten Sie nach einiger Zeit einen Scheck mit einem Betrag, der höher ist als der vereinbarte. Der vermeintliche Auftraggeber verweist auf einen Fehler in der Buchhaltung und fordert die Rückzahlung des zu viel bezahlten Betrags. Wenn Sie die Differenz begleichen, dann stellen Sie später fest, dass der ursprüngliche Scheck gefälscht oder ungültig war, und Ihr Geld ist futsch. Um sicher zu gehen, warten Sie immer ab, bis das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto gelandet ist. Eine alternative Variante lotst Sie zu manipulierten Webseiten, die mit Schadsoftware verseucht sind.
10. Vermeintlicher Lottogewinn
Nicht wirklich neu, aber immer wieder in Wellen auftretend und überraschend erfolgreich ist der Betrug mit einem vorgegaukelten Gewinn in einer Lotterie. Denn wer träumt nicht von einem solchen Gewinn? Wenn dann eine Mail eintrudelt, der zufolge der Glücksfall tatsächlich eingetreten ist, dann setzt der gesunde Menschenverstand mitunter aus. Meistens handelt es sich dabei um eine unbekannte Lotterie im Ausland. Um den Gewinn einzulösen, sollen Sie einen kleinen Geldbetrag überweisen.
Diese Betrugsmasche ist eigentlich leicht zu erkennen. Suchen Sie im Internet nach der vermeintlichen Lotteriegesellschaft und nehmen Sie direkt Kontakt auf.
11. Vorschuss-Betrug
Bestimmt haben Sie auch schon Mails bekommen von einem nigerianischen Geschäftsmann, der sein enormes Vermögen oder ein ausstehendes Erbe ins Ausland schaffen will. Wenn Sie ihm dabei helfen, erhalten Sie einen Prozentsatz des Vermögens. Die Hilfe besteht aus lauter kleinen Zahlungen etwa für die Bestechung der Zollbeamten, Transaktionsgebühren oder die Gebühren für die Auflösung eines Fonds, um die Überweisung der Gelder zu ermöglichen. Das Ganze nennt sich dann üblicherweise Vorschuss-Betrug.
Auch im Internet gilt die Weisheit, was zu schön ist, um wahr zu sein, ist es nicht.
Die 10 wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen gegen Abzocke
Viele betrügerische Websites sind für Laien kaum zu erkennen beziehungsweise schwer zu durchschauen – umso wichtiger ist es, sich mit einer Reihe von Maßnahmen zu schützen. Hier finden Sie die zehn wichtigsten Regeln zusammengefasst:
- Bezahlen Sie niemals per Vorauskasse. Greifen Sie auf die Dienste von Zahlungsdienstleistern wie Paypal zurück. Am besten ist der Kauf auf Rechnung nach Erhalt der Ware.
- Vereinbaren Sie bei Ebay Kleinanzeigen eine persönliche Übergabe und Barzahlung.
- Reagieren Sie nicht auf E-Mails, die Ihnen hohe Gewinne bei der Investition in neue Geldanlage-Systeme oder angeblich revolutionäre neue Produkte versprechen.
- Werden Sie misstrauisch, wenn teure Markenartikel zu einem erheblich günstigeren Preis angeboten werden.
- Notieren Sie sich bei Rückrufen des Verkäufers die Telefonnummer.
- Überprüfen Sie bei unbekannten Shop-Sites, ob sie ihre AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) veröffentlichen und ein Impressum aufweisen. Falls eine Telefonnummer angegeben ist, rufen Sie dort an.
- Überprüfen Sie, ob die Domain-Adresse mit dem Namen des Shops übereinstimmt.
- Geben Sie die Handelsregisternummer bei www.handelsregister.de und die Umsatzsteuer-ID bei www.ust-id-pruefen.de ein.
- Überprüfen Sie eventuell vorhandene Gütesiegel, indem Sie auf den Seiten der Anbieter nachsehen, ob der Shop in deren Listen erscheint: EHI-Geprüfter Online Shop, Trusted Shops, safer-shopping, Internet Privacy Standards
- Falls Sie auf einen Betrug hereingefallen sind, kontaktieren Sie sofort Ihre Bank oder das Finanzinstitut, das Ihre Kreditkarte ausgestellt hat. Eventuell können Sie die Überweisung noch stornieren oder im Rahmen des Käuferschutzes eine Rückerstattung bekommen.
12. Verdächtige Whatsapp-Nachrichten
Auch Whatsapp wird von Betrügern als Werkzeug benutzt. Sie erhalten eine Nachricht, die Ihnen ein zusätzliches Freivolumen für Ihren Mobilvertrag verspricht, wenn Sie an einer Umfrage teilnehmen. Außerdem sollen Sie die Nachricht an 30 Ihrer Kontakte weiterleiten – das alte Kettenbrief-Prinzip. Der mitgeschickte Link führt Sie jedoch nur zu mehreren kommerziellen Websites. Denn den Absendern geht es allein darum, Klicks zu sammeln und die Einnahmen durch Werbung zu erhöhen.
Weniger harmlos ist dagegen der Enkel-Trick. Großmutter, Großvater oder auch ein Elternteil bekommt eine Nachricht von einer unbekannten Nummer. Der Absender gibt sich als Enkel oder Tochter aus und behauptet, er habe ein neues Smartphone, da das alte verlorengegangen sei – daher die neue Nummer. Häufig gehen nun ein paar Tage belanglose Nachrichten hin und her. Dann kommt der Hilferuf: Das angebliche Familienmitglied schreibt, es sei in Not und könne eine Rechnung nicht bezahlen. Es bittet daher um die schnelle Überweisung eines vierstelligen Betrags. Und auch für das Konto mit dem fremden Besitzer hat es eine Erklärung: Auf dem neuen Smartphone sei das Onlinebanking noch nicht eingerichtet oder die Bank habe den Zugang zum Konto gesperrt. Sobald das Geld überwiesen ist, bricht der Kontakt ab.
Geld zurück: So geht’s
Die Betrüger sind raffiniert, sodass jeder mal in die Falle tappen kann. Zum Glück gibt es Wege, das Geld zurückzuholen.
Das gilt für Überweisungen, Lastschriften und Zahlvorgängen mit Kreditkarte oder Bezahldiensten. Am einfachsten lässt sich eine Sepa-Lastschrift widerrufen. Sie können den entsprechenden Betrag innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Abbuchung von der Bank zurückbuchen lassen. Eine Überweisung können Sie nicht mehr rückgängig gemacht machen, sobald Ihre Bank den Auftrag durchgeführt hat. Hier kommt es also darauf an, schnell zu reagieren. Manche Banken bieten im Onlinebanking eine Stornierungsfunktion, die für ein paar Minuten nach dem Abschicken aktiv ist. Andernfalls hilft ein schneller Anruf bei der Bank. Auch Kreditkartenzahlungen können Sie im sogenannten Charge- Back-Verfahren rückgängig machen. Normalerweise ist dafür aber eine Bearbeitungsgebühr fällig. Bei Internet-Bezahldiensten wie Paypal springt der Käuferschutz ein. Der ist aber an bestimmte Nutzungsbedingungen geknüpft. Bei Bargeldtransferdiensten wie Western Union ist ein Rückruf möglich, bis das Geld vom Empfänger abgeholt worden ist.
Hilfe von den Verbraucherzentralen
Bei Onlinebetrug stehen Ihnen die Verbraucherzentralen mit Rat und Tat zur Seite. In Deutschland sind die Verbraucherzentralen auf Landesebene organisierte gemeinnützige Vereine. Sie kümmern sich um den Verbraucherschutz und stehen in rund 200 Beratungsstellen zum persönlichen Gespräch bereit. Eine Karte mit den Beratungsstellen finden Sie auf der Webseite www.verbraucherzentrale.de/beratung .

Die größte Einzelorganisation ist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf. Sie finden sie auf der Webseite www.vz-nrw.de . Weitere große Landeszentralen sind Bayern und Baden-Württemberg . Die Verbraucherzentralen stellen auch Musterbriefe zur Verfügung, um sich gegen Abzocker und Betrüger im Internet zur Wehr setzen.
Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, dann helfen Ihnen die Verbraucherzentralen, das verlorene Geld zurückzuholen. Grundsätzlich ist die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland oder die nächstgelegene Beratungsstelle der erste Ansprechpartner, da alle ähnliche Leistungen anbieten. Zwischen den einzelnen Verbraucherzentralen gibt es einen regen Austausch, so dass es einheitliche Beratungsstandpunkte gibt.
Zu den Aufgaben der Verbraucherzentralen gehört es, außergerichtlich wie auch gerichtlich gegen unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen, verbraucherschutzwidrige Geschäftspraktiken und unlautere Werbemaßnahmen eines Anbieters vorzugehen. Die Verbraucherzentralen helfen gegen Entgelt bei individuellen Rechtsproblemen und vertreten Interessen der Verbraucher auch in Verbands- oder Sammelklagen. Auf der Webseite www.verbraucherschutz.com , die nichts mit den Verbraucherzentralen zu tun hat, erhalten Sie einen Ticker mit aktuellen Warnhinweisen.