Häufig sind Radarwarner bereits Bestandteil des Navigationsgerätes. Falls die Radarwarnerfunktion im Navi nicht bereits schon von Haus aus scharf geschaltet ist, können einfach entsprechende Sonderziele (POI) heruntergeladen werden. Zumindest vor stationären Blitzern wäre der Fahrer dann relativ sicher und kann durch frühzeitiges Abbremsen einen Strafzettel vermeiden. Benutzung verboten Doch ganz so einfach stellt sich die Lage dann doch nicht dar: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt nämlich in § 23 Absatz 1 b, dass die Nutzung von Radarwarnern nicht zulässig ist. Im Amtsdeutsch klingt das wie folgt: “Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.” Zu diesen Geräten gehören auf jeden Fall Navigationsgeräte. Es kommt nicht darauf an, ob die Navi angeschaltet war oder nicht. Das Mitführen, somit selbst im Handschuhfach des Autos, reicht aus, um gegen das Gesetz zu verstoßen. Wer erwischt wird kann als Ersttäter mit 4 Punkten in Flensburg und einem Bußgeld von 75 Euro rechnen. Für Wiederholungstäter wird es unter Umständen sehr viel teurer.
Gratis-PC-WELT-Newsletter Auto & Technik abonnieren Denkbar ist sogar eine Beschlagnahme und Vernichtung entweder der Speicherkarte oder des gesamten Navigationsgerätes.

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Radarwarner-App erlaubt oder nicht? Klassische Navigationsgeräte werden immer mehr durch Smartphones ersetzt. Hier kann eine Radarwarner-App verhindern, geblitzt zu werden. Ob das Smartphone mit einer Radarwarner-App unter das Verbot der Straßenverkehrsordnung fällt, ist nicht abschließend geklärt. Hintergrund ist, dass ein Smartphone nicht in erster Linie ein Gerät ist, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. In erster Linie dient ein Smartphone zum Telefonieren.
Radarfallen umgehen mit Apps & Navis
Die Rechtslage ist ungeklärt und eine komplette Grauzone. Hinzukommt, dass der Nutzer auf dem Smartphone in der Regel persönliche Daten gespeichert hat und sich daher weigern kann, im Diskussionsfall sein Handy an Polizisten herauszugeben – das als Tipp für den Fall, dass ein Polizist in einer Kontrolle einmal Ihr Smartphone checken will.

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Smartphone-Nutzern droht jedoch noch ein anderes Ungemach. Wer am Smartphone herumwischt, um die Navi oder das Radarwarner-App zu bedienen, verstößt gegen das Verbot, ein Mobiltelefon im Auto ohne Freisprecheinrichtung zu nutzen. Dies gilt grundsätzlich dann, wenn man das Smartphone aufnimmt oder in der Hand hält. Ob telefoniert wird oder ob eine App bedient wird, ist in diesem Zusammenhang egal. Der sicherste Weg ist es daher auf jeden Fall, bei der Blitzerwarnung auf Radiosender zu vertrauen. Ein Autoradio zeigt nichts an, in der Rechtsprechung ist insofern geklärt, dass eine Blitzerwarnung im Radio zulässig ist.
Vorsicht im Ausland Andere Länder andere Sitten. Besonders hart geht die Schweiz gegen Raser vor. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h droht eine Freiheitsstrafe von ein bis vier Jahren! Hinzukommen aus deutscher Sicht exorbitant hohe Geldbußen. Insofern verwundert es nicht, dass die Schweiz auch bei Radarwarnern besonders streng zur Sache geht. Ein Navi mit Radarwarner-POI kostet mindestens 200 Euro Strafe. Das Gerät darf sichergestellt und vernichtet werden.
Der Autor: Rechtsanwalt Johannes Richard

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Der Bereich Internet- und Onlinerecht als Tätigkeitsschwerpunkt wird in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen unter anderem von Rechtsanwalt Johannes Richard in Rostock bearbeitet. Regelmäßig werden in der Fachpresse aktuelle Entwicklungen und Hinweise zum Internet-, Online- und Wettbewerbsrecht in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Richard erläutert.
In vielen anderen EU-Ländern, unter anderem in Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Groß Britannien, Italien, Niederlande etc. sind Radarwarner dagegen erlaubt. Rein vorsorglich bietet es sich jedoch an, insbesondere Navigationsgeräte mit Radarwarner-POIs im Ausland nicht zu nutzen. Am sichersten ist es auf jeden Fall, die POIs oder eine App erst gar nicht auf dem Gerät zu haben, insbesondere in der Schweiz sollte man diese Infos vorher gelöscht haben.