Ein Richtlinienentwurf der EU für eine härtere Bestrafung von Cyber-Kriminellen steht bereits. Das Parlament einigte sich mit großer Mehrheit für den verfassten Entwurf. In dem Papier wurden einheitliche Höchststrafen für alle beteiligten Staaten festgehalten. Bei einem unautorisierten Zugriff auf Informationssysteme im Internet wurden etwa Gefängnisstrafen von mindestens zwei Jahren festgelegt. Die gleiche Höchststrafe gilt für die illegale Störung von Datenübertragungen sowie für den Einsatz von Abhörtechnik. Die Herstellung und Verbreitung von Werkzeugen, die für solche Zwecke eingesetzt werden können, sind in gleicher Art und Weise zu ahnden. Mindestens drei Jahre Gefängnis bekommen Hacker, die über Botnetze eine größere Anzahl von Rechnern mit Malware infizieren.
EU-Cybercrime-Zentrum in Den Haag eröffnet
Angriffe gegen öffentliche Einrichtungen wie Kraftwerke, Verkehrsnetze oder auch Netzwerke der Regierung werden sogar mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft. Auch Betriebe werden bestraft, die Hacker beschäftigen, um sich Zugriff auf betriebsfremde Netzwerke zu verschaffen. Ihnen droht im schlimmsten Fall sogar die Schließung des Betriebs. Bis auf Dänemark sind bereits alle Mitgliedstaaten mit dem Entwurf einverstanden, das an den eigenen Vorschriften festhalten möchte. Jetzt steht noch die formale Verabschiedung des Gesetzes an. Danach müssen alle beteiligten Staaten das Gesetz innerhalb von zwei Jahren umgesetzt haben.