Hashtags kennt jeder Twitter-Nutzer (und auch jeder Nutzer von Instagram und Tumblr sowie Pinterest): Noch schnell hinter einer Twitternachricht das # zusammen mit einem passenden Schlagwort setzen. Und schon kann man – theoretisch – gefunden werden, wenn jemand auf Twitter nach diesem Schlagwort sucht. Beispielsweise nach #prism.
Genau das geht nun auch bei Facebook. Oder zumindest bald. Denn Facebook schaltet erst nach und nach das Hashtag-Feature für alle Facebook-Nutzer frei. Somit kann es derzeit durchaus noch sein, dass ein von Ihnen eingefügtes Hashtag als normaler Text dargestellt wird, der sich nicht anklicken lässt.
Es bleibt abzuwarten, wie sorgfältig die Facebook-Nutzer mit dem neuen Verschlagwortungsfeature umgehen. Auf Twitter werden die durchaus sinnvollen Hashtags von manchen Nutzern geradezu inflationär verwendet. Das nervt und macht viele Twitternachrichten unübersichtlich.
So verwenden Sie Hashtags (sobald dieses Feature für Sie frei geschaltet ist):
Mit Hashtags können Sie in Ihrer Chronik bestimmte Themen oder Aussagen in Ihren geposteten Beiträgen verlinken, um Nutzer auf Beiträge hinzuweisen, die sie interessieren könnten. Ein Hashtag erstellen Sie, indem Sie ein # (Rautensymbol) und daran anschließend das Schlagwort eingeben.
Wenn man auf ein derartiges Hashtag klickt, dann landet man auf einer Facebook-Seite, die alle Beiträge anderer Facebook-Nutzer auflistet, die mit dem gleichen Schlagwort versehen sind und mit dem Nutzer geteilt wurden. Über das Sucheingabefeld kann man zudem nach bestimmten Schlagwörtern suchen, beispielsweise mit #prism oder #nsa. Das soll auch Dienste-übergreifend funktionieren – dann landet man beispielsweise aus Facebook heraus auf einem Instagram-Foto.
Facebook verspricht, dass man auch bei den Hashtags festlegen kann, wer sie zu sehen bekommt. Genauso wie bei den Facebook-Beiträgen.
Die Hashtags sollen laut Facebook nur das erste von einigen neuen Features sein, mit denen sich die Facebook-Nutzer künftig gegenseitig besser austauschen können. Für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre lässt das nichts Gutes ahnen.