Das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist beim Auto-Fahren bereits seit längerem verboten. Doch wie sieht es mit der Nutzung des mobilen Begleiters als Navigationsgerät oder Navigationshilfe im Wagen aus? Laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm dürfen Smartphones zwar als Navi zum Einsatz kommen, der Fahrer darf das Gerät jedoch nicht während der Fahrt bedienen – beide Hände sollten am Lenkrad bleiben. Wer also seinen Zielort nachkorrigieren muss, sollte dafür einen Parkplatz oder eine Haltebucht aufsuchen. Im zugrundeliegenden Fall war ein 29-Jähriger von einer Polizeistreife mit dem Smartphone in der Hand während der Fahrt erwischt worden. Gegen die Geldbuße in Höhe von 40 Euro setzte sich der junge Mann zur Wehr und begründete die Zahlungsverweigerung damit, dass er nicht mit dem Handy telefoniert habe, sondern es als Navigationshilfe eingesetzt habe.
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Laut dem Oberlandesgericht Hamm, sei das Halten des Smartphones vor dem Gesicht, um Text oder ein Navigationsziel einzutippen, genau so strafbar, wie damit während der Fahrt ohne Freisprechanlage zu telefonieren. Wie das Urteil bekräftigt, ist das in der Hand halten des Handys demzufolge untersagt, da der Fahrer dabei nicht beide Hände für die „Fahraufgabe“ zur Verfügung habe.