Update (14:30 Uhr): Wie uns Tobias Häuser von der Pressestelle des HR mitgeteilt hat, wurde vom LG Hamburg tatsächlich eine Verfügung erlassen. Diese richte sich aber lediglich gegen den Satz ” “…im Keller des Restaurants abgefüttert wie die Schweine.”. Man habe umgehend reagiert und den Satz herausgenommen – der Beitrag ist aber nach wie vor online zu sehen . Wenn auch ohne den besagten Satz, weil CoCo darin eine unzulässige Schmähkritik sah. Das sieht man beim HR anders, so Peter Häuser. Es handele sich um ein Zitat eines Informanten aus dessen E-Mail – und damit um freie Meinungsäußerung. Außerdem habe sich der Informant zu einer eidesstattlichen Versicherung bereit erklärt. Der HR prüfe gerade alle Optionen, um Widerspruch einzulegen. Die restlichen Vorwürfe (erfundene Zeugin, fingierte Mail) seien schlicht falsch.
Die ursprüngliche Meldung:
Mitte Februar sorgte die ARD-Reportage “Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon” für viel Aufsehen. Die Dokumentation beleuchtet die Arbeitsverhältnisse von Amazons Leiharbeitern in Deutschland und erhebt schwere Vorwürfe. Als Reaktion hat Amazon unter anderem den Sicherheitsdienst H.E.S.S. gefeuert . Der Internet-Riese hat offenbar auch einen Vertrag mit dem Touristikunternehmen CoCo nicht mehr verlängert. CoCo war verantwortlich für die Unterkünfte der Leiharbeiter. Wie meedia.de berichtet, habe das Unternehmen nun eine Verfügung gegen die Doku beim Hessischen Rundfunk erwirkt.
Bei den kritisierten Unterkünften der Leiharbeiter handele es sich laut CoCo um ordentliche Ferienanlagen. Den Speiseraum im Keller, der in einer in der ARD-Dokumentation gezeigten E-Mail erwähnt wird, existiere gar nicht. Zitat aus der E-Mail: “…im Keller des Restaurants abgefüttert wie die Schweine.” Laut Coco sei das eine Erfindung der ARD-Journalisten, gegen die man juristisch vorgehe. Offenbar gibt es seitens CoCo noch mehr Kritikpunkte an der ARD-Doku – man gehe aber exemplarisch nur gegen eine Formulierung vor. Hierzu zitiert meedia.de eine Stellungnahme der beauftragten Kanzlei Höcker: “Obwohl der Fernsehbeitrag nach Auffassung der Kritiker an vielen Stellen fragwürdige und angreifbare Behauptungen enthält, wurde der Antrag des Touristik-Unternehmens bewusst nur auf einen Punkt beschränkt: Exemplarisch wurde eine besonders krasse Formulierung angegriffen, um den juristischen Aufwand überschaubar zu halten und um eine schnelle Entscheidung zu bekommen.”
Die Rechtsabteilung des HR soll bereits zugegeben haben, dass eine in der Reportage gezeigte E-Mail fingiert gewesen sei und dass eine Zeugin frei erfunden worden sei. Der Hessische Rundfunk kann gegen die Verfügung nun Rechtsmittel einlegen.