Binary Services, später umbenannt in Revolutive Systems, hatte über 200 vermeintliche Mitbewerber wegen angeblich unzureichenden oder fehlenden Facebook-Impressen abgemahnt.
Wie Rechtsanwalt Frank Weiß von der Anwaltskanzlei Weiß und Partner auf seiner Internet-Seite www.ratgeberrecht.eu berichtet, habe einer seiner Mandanten eine entsprechende Vorladung der Amberger Kriminalpolizeiinspektion zugestellt bekommen. Die Vorladung ist auf den Seiten des Kanzlei veröffentlicht . Das Abmahnopfer sei in der Sache als Zeuge vernommen worden.
Mittlerweile beschäftigen sich auch die Gerichte mit den Abmahnungen. So konnte Revolutive Systems vor dem Landgericht in Regensburg erste Teilerfolge verbuchen. Das Bochumer Landgericht folgte hingegen der Argumentation eines Abmahnopfers . ( awe )