Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Hamburg, Prof. Dr. Johannes Caspar, hat gegen Google ein Bußgeld von 145.000 Euro verhängt . Grund sind die WLAN-Mitschnitte des Unternehmens, welche die Streetview-Autos zwischen 2008 und 2010 zusätzlich speicherten. Damals wanderten auch Inhaltsdaten unverschlüsselter WLAN-Anschlüsse auf die Festplatten, wie sich später herausstellte. Die Datenschützer haben sogar E-Mails, Passwörter, Fotos und Chat-Protokolle in den aufgenommenen Daten entdeckt.
2012, zwei Jahre nach der Aufdeckung des WLAN-Skandals, hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches im gleichen Jahr wieder eingestellt worden war. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat den Skandal daraufhin zum Thema eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemacht. Mit der rechtskräftigen Festellung einer Ordnungswidrigkeit, begangen von Google, wurde das Unternehmen zusätzlich zum Bußgeld zur Löschung der unzulässig erhobenen Daten verpflichtet. Diese Löschung sei mittlerweile auch von Google bestätigt worden.
“Nach meiner Einschätzung handelt es sich bei dem Sachverhalt um einen der größten bislang bekannt gewordenen Datenschutzverstöße überhaupt. Google hat sich bei der Aufklärung kooperativ gezeigt und öffentlich ein Fehlverhalten eingeräumt. Das Speichern personenbezogener Daten sei nie beabsichtigt gewesen. Dass es dennoch über einen solchen Zeitraum und in dem von uns festgestellten Umfang erfolgt ist, lässt dann nur den Schluss zu, dass die firmeninternen Kontrollmechanismen in erheblicher Weise versagt haben”, so Prof. Dr. Johannes Caspar.
Doch 145.000 Euro sind dem Datenschützer nicht genug: “Solange Datenschutzverstöße nur zu Discount-Preisen geahndet werden können, ist die Durchsetzung des Datenschutzrechts in der digitalen Welt mit ihren hohen Missbrauchspotentialen kaum möglich. Die derzeit im Zuge der künftigen europäischen Datenschutzgrundverordnung diskutierte Regelung, die als maximales Bußgeld 2% des Jahresumsatzes des Unternehmens vorsieht, würde dagegen eine wirtschaftlich spürbare Ahndung von Datenschutzverletzungen ermöglichen.”