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Amazon-Gutscheine dürfen nicht nur ein Jahr gültig sein

Die Verbrauchzentrale Baden-Württemberg hat in einem Rechtsstreit gegen die Gültigkeitsbefristung von Gutscheinen bei Amazon einen Erfolg verbuchen können. Wie die Verbraucherschützer melden, hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag ein Urteil bestätigt, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im April 2007 vor dem Landgericht in München erstritten hatte.
Amazon-Gutscheine dürfen nicht nur ein Jahr gültig sein
Image: 2014